Allgemeine Informationen
Sie möchten in Deutschland studieren oder sich im Rahmen studienvorbereitender Maßnahmen auf ein entsprechendes Studium vorbereiten? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studium und Studienvorbereitung.
Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis mit einer Erlaubnis zur Ausübung von Beschäftigungen einhergeht, die insgesamt 140 Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten dürfen.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert ist.
- Sie wurden für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zugelassen, oder
- Sie absolvieren einen studienvorbereitenden Sprachkurs, besuchen ein Studienkolleg oder absolvieren ein Pflichtpraktikum zur Vorbereitung auf ein Vollzeitstudium.
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Ausbildung" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie im Rahmen der Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels dessen Nebenbestimmungen ändern lassen möchten, etwa hinsichtlich Ihrer Hoschule oder des Studienganges, wählen Sie bitte die Option "Änderung von Nebenbestimmungen" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Studium und studienvorbereitende Maßnahmen in Deutschland bildet § 16b AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG.