Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz

Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz

Allgemeine Informationen

Sie möchten in Deutschland nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung suchen oder sich um einen Studienplatz an einer staatlich anerkannten Hochschule bewerben? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz.

Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz nur zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche und zur Ausübung von Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen berechtigt. Die Aufenthaltserlaubnis kann höchstens für einen Zeitraum von 9 Monaten erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes nachweislich gesichert ist. 

Für die Suche nach einem Ausbildungsplatz:

  • Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie besitzen einen Schulabschluss, der zu einem Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule.
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Für die Suche nach einem Studienplatz:

  • Sie besitzen einen Schulabschluss, der entweder unmittelbar zum Studium in Deutschland oder jedenfalls zum Besuch eines Studienkollegs befähigt.
  • Sie besitzen die sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums oder weisen nach, dass Sie diese innerhalb des Zeitraumes, in dem Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, erwerben werden. 

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Ausbildungsplatz benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Welche Unterlagen im Regelfall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Studienplatz benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Die Bescheinigung, die von der jeweiligen Ausbildungsstätte/Hochschule auszufüllen ist, finden Sie hier.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Ausbildung" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz in Deutschland bildet § 17 AufenthG  i.V.m. § 5 AufenthG