Über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen (A2)

Über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen (A2)

Voraussetzung für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel oder für eine Einbürgerung ist unter anderem, dass Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. 

Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Eine der geforderten Voraussetzungen ist:

Über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Dies entspricht der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und bedeutet:

  • Sie können Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zum Beispiel Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung).
  • Sie können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht.
  • Sie können mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Diese Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert vor Erteilung eines Aufenthaltstitels nach

Als Nachweis der Sprachkenntnisse dient das Zertifikat "Start Deutsch 2". Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie dieses Zertifikat bei einem (privaten) Sprachkursanbieter. Dort erkundigen Sie sich bitte auch über das Verfahren, die Kosten und Dauer eines Sprachkurses.

Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es:

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung)
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

 

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