Über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (B1)

Über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (B1)

Voraussetzung für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel oder für eine Einbürgerung ist unter anderem, dass Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind.

Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Eine der geforderten Voraussetzungen ist:

Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Das entspricht der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und bedeutet:

  • Sie können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit und so weiter geht. Sie können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.
  • Sie können sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern.
  • Sie können über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Diese Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert, um eingebürgert zu werden:

oder vor Erteilung eines Aufenthaltstitels nach

Als Nachweis der Sprachkenntnisse dient das Zertifikat "Deutsch". Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie dieses Zertifikat bei einem (privaten) Sprachkursanbieter. Dort erkundigen Sie sich bitte auch über das Verfahren, die Kosten und Dauer eines Sprachkurses.

Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung)
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

 

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