Die deutsche Sprache beherrschen (C1)

Die deutsche Sprache beherrschen (C1)

Voraussetzung für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel oder für eine Einbürgerung ist unter anderem, dass Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind.

Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Eine der geforderten Voraussetzungen ist, die deutsche Sprache zu beherrschen.

Das entspricht der Stufe C1 dieses Referenzrahmens und bedeutet:

  • Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen.
  • Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
  • Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen.
  • Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

Diese Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert vor Erteilung

Als Nachweis der Sprachkenntnisse dient das "Goethe Zertifikat C1". Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie dieses Zertifikat bei einem (privaten) Sprachkursanbieter. Dort erkundigen Sie sich bitte auch über das Verfahren, die Kosten und Dauer eines Sprachkurses.

Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung)
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

 

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