Schülerreisendenliste (Schülersammelliste)

Allgemeine Information

Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen in andere EU-Staaten. Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen:

  • Sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
  • stellt einen Passersatz dar.

Die Funktion als Passersatz bezieht sich nur auf Schüler, die nicht Unionsbürger (so genannte Drittstaatler) sind und die keinen eigenen geeigneten, also im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen (zum Beispiel, weil sie im Pass der Eltern eingetragen sind). Die Identität - nur - dieser Schüler ist durch ein an der Liste angebrachtes aktuelles Lichtbild zu bestätigen.

Wer auf dieser Liste steht, kann dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.

Das Verfahren

Die Schülersammelliste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- ober berufsbildender Schule ausgestellt werden. Sie wird direkt von der Schule beantragt und nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Wenn Sie oder Ihr Kind als Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Lehrerin oder Ihren Lehrer bzw. das Schulsekretariat.

Die Liste muss vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden:

  • die Schule (Name und Anschrift)
  • den begleitenden Lehrer Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise
  • alle an der Reise teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aufführen (einschließlich der deutschen Schüler)
  • Die Schulleiterin, der Schulleiter oder eine allgemein bestellte Vertretung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise.

Anschließend wird die Liste der Ausländerbehörde vorgelegt. Hierbei müssen alle Schülerinnen und Schüler, die bei der Klassenfahrt keinen anerkannten Passes oder Passersatz mitnehmen können (weil sie zum Beispiel im Pass eines Elternteils eingetragen sind), persönlich unter Vorlage eines Passfotos vorsprechen.

Deutsche Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei der Meldebehörde eine Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisausweises oder Personalausweises stellen.

Schülerinnen und Schüler aus anderen EU-Ländern müssen sich in diesem Fall an ihre Vertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um die Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule in Düsseldorf.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich erlaubt in Düsseldorf oder einer der umliegenden Gemeinden auf (nur in Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, aufgenommen werden).

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllte Liste von Schülerinnen und Schülern, die bei der Reise nicht im Besitz eines eigenen Passes oder Passersatzes sein werden.
  • Ein aktuelles Lichtbild der Schülerinnen und Schüler gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH (sogenanntes Biometriefoto)

Im Einzelfall kann es sein, dass weitere Unterlagen gefordert werden.

 

 

Antragstellung

Bitte nutzen sie für die Antragstellung unser Kontaktformular. Wählen Sie dazu bitte das Anliegen "Schülerreisendenliste (Schülersammelliste)".

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren:

  • 6.00 Euro (Minderjährige 3,00 Euro) für jede Person, auf die sich die Bestätigung auf der Liste jeweils bezieht.

    Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.

Befreiungen

  • nein

Ermäßigungen

  • nein