Denkmalschutz

Denkmalschutz

In Düsseldorf gibt es mehr als 1500 denkmalgeschützte Objekte. Jede bauliche (zum Beispiel Umbau, Anbau oder Abbruch) oder gestalterische Änderung (zum Beispiel Dacheindeckung, Fassadenanstrich oder Austausch der Fenster) dieser Gebäude sowie eine Nutzungsänderung bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.

Erlaubnispflichtig sind aber auch Baumaßnahmen in der engeren Umgebung dieser Häuser oder in einem Denkmalschutzbereich.

Häufig können bei einem Baudenkmal die Anforderungen der Bauordnung nicht erfüllt werden, ohne gegen die Ziele des Denkmalschutzes zu verstoßen, zum Beispiel wenn bei einer Nutzungsänderung eine alte Holztreppe eigentlich gegen eine Stahlbetontreppe ausgetauscht werden müsste. In diesen Fällen muss im Gespräch mit den beteiligten Ämtern eine Lösung gesucht werden, die den Belangen des Denkmalschutzes gerecht wird, ohne die Sicherheit der zukünftigen Nutzer zu gefährden.

Weitere Informationen: Untere Denkmalbehörde