Gründung, Aufgaben, Satzung

Gründung, Aufgaben, Satzung

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 die Satzung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nach § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) beschlossen. In dieser Satzung verpflichten sich Rat und Verwaltung, die Belange der Menschen mit Behinderung zu wahren und sie an der Entwicklung der Landeshauptstadt zu einer barrierefreien Kommune zu beteiligen.

Auf Grundlage der Satzung wurde ein Beirat für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Die erste Sitzung des Beirates fand am 21. August 2008 statt. Im November 2014 trat der Beirat zur ersten Sitzung seiner zweiten Amtsperiode zusammen, die genau wie die des Rates im Jahr 2020 endet.

Am 17. Juni 2020 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Neufassung der Satzung des Beirats zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung beschlossen. Mit der neuen Satzung wurde der Name des Gremiums in Behindertenrat geändert. Außerdem wurden unter anderem die Bennenung und das Stimmrecht der Mitglieder neu geregelt. Der Behindertenrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Behindertenorganisationen und Vereine, der Selbsthilfe, der Ratsfraktionen, der Arbeitsgemeinschaft der Vereine behinderter und chronisch kranker Menschen (ARGE) e.V. und/oder anderweitiger Zusammenschlüsse von Vereinen beziehungsweise Organisationen der Menschen mit Behinderung, der liga wohlfahrt düsseldorf, des Sozialverbandes VdK, des Seniorenrates, des Jugendrates, des Integrationsrates sowie einer Sprecherin beziehungsweise einem Sprecher des Selbsthilfe-Service–Büros des Gesundheitsamtes zusammen. Am 14. Dezember 2020 begann der Behindertenrat mit der konstituierenden Sitzung seine dritte Amtszeit.

Der Behindertenrat kann weiterhin aus seinen Reihen beratende Mitglieder in die verschiedenen Ausschüsse des Rates entsenden. Bei der Umsetzung der Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die Ausschüsse die vom Behindertenrat empfohlenen Konzepte.

Der Behindertenrat

  • unterstützt den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung in Fragen rund um das Thema Behinderung,
  • fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen,
  • trägt dazu bei, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in den kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden,
  • gibt Empfehlungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen,
  • wirkt beim Aufbau eines behindertenpolitischen Netzwerkes mit und
  • ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen.