Maßnahmenberichte zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung
Die Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung werden regelmäßig in einem Bericht dargestellt. Der Bericht wird mit einer Empfehlung des Beirates für Menschen mit Behinderung den beteiligten Ausschüssen und dem Rat vorgelegt. Anschließend wird er im Internet veröffentlicht.