Befreiung von der Hundesteuer
Befreiung von der Hundesteuer
Düsseldorferinnen und Düsseldorfer können sich von der Hundesteuer befreien lassen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind. Den Antrag können zum Beispiel Halter von Blindenführhunden, gehörlose oder hilflose Personen stellen, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B, aG oder H eingetragen ist. Die Steuerbefreiung kann von einer amtsärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden.