Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe
Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe
Bearbeitungsstand Beihilfe
Durch den enormen Einsatz aller Mitarbeitenden des CCBs konnten die hohen Antragsrückstände, die zu Beginn des Jahres bestanden (ca. 8.000 offene Anträge) auf rund 4.500 offenen Anträge abgearbeitet werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt im Moment bis zu 20 Arbeitstage.
Anträge mit hohen Kostenbeträgen werden bei der Bearbeitung selbstverständlich weiterhin priorisiert.
Wie können Sie helfen?
Sofern Sie zur Antragstellung die BeihilfeNRWApp nutzen, bitte ich Sie, nicht für jeden Beleg einen eigenen Antrag zu stellen.
Nach dem Abfotografieren eines Beleges bleibt dieser in der App gespeichert. So können Sie mehrere Belege sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt einreichen.
Der Jahreswechsel stellt, wie die Sommerferien auch, eine Antragspitze dar. Um lange Wartezeiten bei der Bearbeitung zu vermeiden empfiehlt es sich daher, die Anträge außerhalb dieser Zeiten zu stellen (z.B. im Frühjahr oder Spätsommer).
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des CCBs gerne telefonisch zu den bekannten Sprechzeiten oder per E-Mail zur Verfügung.
Formbedürftigkeit des Widerspruchs:
Bitte beachten Sie zwingend folgenden Hinweis (gemäß Beschluss des OVG NRW vom 13.03.2023, 14 B 1351/22):
Ein Widerspruch kann nach dem Beschluss des OVG nicht mit einer einfachen E-Mail eingelegt werden. Hierzu zählt auch ein unterschriebenes Widerspruchsschreiben, das z.B. als Pdf-Datei, an eine einfache E-Mail angehängt ist. Ebenfalls unzulässig ist damit auch eine Übersendung eines Widerspruches über die BeihilfeApp, da diese ausschließlich für die Übersendung von Beihilfeanträgen eröffnet ist, jedoch nicht für sonstigen Schriftverkehr. Ein nicht formgerechter Widerspruch führt daher auch nicht zur Fristwahrung. In elektronischer Form können Sie einen Widerspruch nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einer elektronischen Übersendung mittels De-Mail mit Absenderbestätigung einlegen. (§ 70 VwGO).
Sollten in Ihrem Bescheid noch weitere Unterlagen durch die Beihilfestelle angefordert worden sein, wie z.B. Versicherungsnachweise, ärztliche Atteste, Verordnungen oder Kostenvoranschläge, so ist kein Widerspruch erforderlich. Die fehlenden Unterlagen können unter Hinweis auf den genannten Bescheid nachgereicht werden.
Erreichbarkeit der Kundenberatung
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im CC-Beihilfe stehen Ihnen an drei Tagen in der Woche telefonisch zur Verfügung.
Sie erreichen uns wie gewohnt unter 0211 8921161 montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an ccbeihilfe@duesseldorf.de oder senden Ihre Fragen per Post an die Scanstelle in Detmold.
Hinweis:
Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.
Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.
Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt. Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.
Die Kostendämpfungspauschale wurde rückwirkend zum 1.1.2022 abgeschafft
Die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einbehaltenen Kostendämpfungspauschalen für das Jahr 2022 werden mit dem nächsten eingereichten Antrag automatisch nachgezahlt.
Dies gilt ausschließlich für krankheitsbedingte Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden. Ein gesonderter Antrag bzw. eine Einlegung von Rechtsmitteln ist hierfür nicht erforderlich.
Auswirkungen der CORONA-Pandemie auf Beihilferechtliche Sachverhalte:
Mit Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 24.2.2021 wurden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen nicht unerheblichen Auswirkungen auf das Beihilferecht Abrechnungsempfehlungen getroffen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Beihilfe NRW App
Informationen zur Nutzung der Beihilfe NRW App finden Sie hier.
Informationen für neue Beihilfeberechtigte
hier