Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe

Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe

 

Bearbeitungsstand Beihilfeanträge:

Auch in den letzten Tagen des Jahres läuft die Bearbeitung auf Hochtouren, um noch möglichst viele Beihilfeanträge festzusetzen.

Die Schließung der Kundenberatung Anfang Dezember hat dazu beigetragen, einen weiteren Anstieg der Bearbeitungszeit zu verhindern, trotzdem bestehen aufgrund der saisonalen Antragsspitze zum Jahreswechsel leider weiterhin Rückstände bei der Abarbeitung der Beihilfeanträge.

Momentan werden die 3.824 offenen Anträge in bis zu 20 Arbeitstagen bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass mit einem Antrag (z.B. über die BeihilfeNRW App) eingereichter Schriftverkehr erst bei der Bearbeitung des Antrages gesichtet werden kann. Nutzen Sie daher für dringlichen Schriftverkehr das Formular Schreiben an die Beihilfestelle und übersenden dieses auf dem Postweg an die Scanstelle Detmold (Postanschrift: Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold)

 

Formbedürftigkeit des Widerspruchs:

Bitte beachten Sie zwingend folgenden Hinweis (gemäß Beschluss des OVG NRW vom 13.03.2023, 14 B 1351/22):

Ein Widerspruch kann nach dem Beschluss des OVG nicht mit einer einfachen E-Mail eingelegt werden. Hierzu zählt auch ein unterschriebenes Widerspruchsschreiben, das z.B. als Pdf-Datei, an eine einfache E-Mail angehängt ist. Ebenfalls unzulässig ist damit auch eine Übersendung eines Widerspruches über die BeihilfeApp, da diese ausschließlich für die Übersendung von Beihilfeanträgen eröffnet ist, jedoch nicht für sonstigen Schriftverkehr. Ein nicht formgerechter Widerspruch führt daher auch nicht zur Fristwahrung. In elektronischer Form können Sie einen Widerspruch nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einer elektronischen Übersendung mittels De-Mail mit Absenderbestätigung einlegen. (§ 70 VwGO).

Sollten in Ihrem Bescheid noch weitere Unterlagen durch die Beihilfestelle angefordert worden sein, wie z.B. Versicherungsnachweise, ärztliche Atteste, Verordnungen oder Kostenvoranschläge, so ist kein Widerspruch erforderlich. Die fehlenden Unterlagen können unter Hinweis auf den genannten Bescheid nachgereicht werden.

 

Erreichbarkeit der Kundenberatung

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im CC-Beihilfe stehen Ihnen an drei Tagen in der Woche telefonisch zur Verfügung.

Sie erreichen uns wie gewohnt unter 0211 8921161 montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an ccbeihilfe@duesseldorf.de oder senden Ihre Fragen per Post an die Scanstelle in Detmold.

 

Bearbeitungsstand

Stand: 16.12.2024 - Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 20 Arbeitstage.

 


Hinweis:

Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.

Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.

Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt. Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.

 

Die Kostendämpfungspauschale wurde rückwirkend zum 1.1.2022 abgeschafft

Die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einbehaltenen Kostendämpfungspauschalen für das Jahr 2022 werden mit dem nächsten eingereichten Antrag automatisch nachgezahlt.

Dies gilt ausschließlich für krankheitsbedingte Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden. Ein gesonderter Antrag bzw. eine Einlegung von Rechtsmitteln ist hierfür nicht erforderlich.

 

Auswirkungen der CORONA-Pandemie auf Beihilferechtliche Sachverhalte:

Mit Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 24.2.2021 wurden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen nicht unerheblichen Auswirkungen auf das Beihilferecht Abrechnungsempfehlungen getroffen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

 

Beihilfe NRW App

Informationen zur Nutzung der Beihilfe NRW App finden Sie hier.

Informationen für neue Beihilfeberechtigte

hier

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservicebereich

  • unter der zentralen Rufnummer 0211 89-21161

  • oder per E-Mail ccbeihilfe@duesseldorf.de

  • Ihr Amt für Zentrale Dienste
    - Competence Center Beihilfe -

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