Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe
Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe
Dienstgebäude nach Brand nicht mehr nutzbar
Das Dienstgebäude des Competence Center Beihilfe in der Ludwig-Erhard-Allee 9 kann aufgrund eines Brandschadens momentan nicht genutzt und auch nicht betreten werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Home-Office und sind weiterhin telefonisch und über Email zu erreichen.
Die interne und externe Postzustellung ist bereits umgeleitet, so dass das CCB alle Poststücke erhält. Ggf. entstehende Verzögerungen im Geschäftsablauf bitten wir aufgrund der besonderen Situation zu entschuldigen.
Erreichbarkeit der Kundenberatung
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im CC-Beihilfe stehen Ihnen an drei Tagen in der Woche telefonisch zur Verfügung.
Sie erreichen uns wie gewohnt unter 0211 8921161 montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an ccbeihilfe@duesseldorf.de oder senden Ihre Fragen per Post an die Scanstelle in Detmold.
Bearbeitungsstand
Stand: 30.09.2024 - Bearbeitungszeit beträgt bis zu 17 Arbeitstage.
Hinweis:
Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.
Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.
Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt. Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.
Die Kostendämpfungspauschale wurde rückwirkend zum 1.1.2022 abgeschafft
Die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einbehaltenen Kostendämpfungspauschalen für das Jahr 2022 werden mit dem nächsten eingereichten Antrag automatisch nachgezahlt.
Dies gilt ausschließlich für krankheitsbedingte Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden. Ein gesonderter Antrag bzw. eine Einlegung von Rechtsmitteln ist hierfür nicht erforderlich.
Auswirkungen der CORONA-Pandemie auf Beihilferechtliche Sachverhalte:
Mit Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 24.2.2021 wurden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen nicht unerheblichen Auswirkungen auf das Beihilferecht Abrechnungsempfehlungen getroffen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Beihilfe NRW App
Informationen zur Nutzung der Beihilfe NRW App finden Sie hier.
Informationen für neue Beihilfeberechtigte
hier