Für wen gibt es Beihilfe?

Für wen gibt es Beihilfe?

Du bist beihilfeberechtigt, solange du Dienst- oder Versorgungsbezüge erhältst und deine Arbeitszeit mindestens die Hälfte der vorgeschriebenen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt.

Deine Ehegattin/Dein Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner ist bei wirtschaftlicher Unselbständigkeit (Gesamtbetrag der Einkünfte lag im Kalenderjahr vor dem Antrag unter 20.000,- Euro) ebenfalls beihilfeberechtigt.
Dies aber nur, wenn er/sie keinen eigenen Beihilfeanspruch hat.

Deine Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange du Kindergeld/Familienzuschlag für sie erhältst und auch sie keinen eigenen Beihilfeanspruch haben.