Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung (DSGVO)

Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung (DSGVO)

Verantwortliche Stelle
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Marktplatz 2, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf 

Datenschutzbeauftragter
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf, Marktplatz 3, 40213 Düsseldorf

Zweck der Erhebung
Die durch die Erhebung gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke im Sinne des § 17 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) verwendet. Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger soll für Politik und Verwaltung Informationen über die Meinung der Düsseldorfer Bevölkerung liefern. Befragt werden insgesamt rund 20.000 Bürgerinnen und Bürger. Dazu wurde eine Zufallsstichprobe aus dem Melderegister nach § 34 Bundesmeldegesetz (BMG) gezogen.

Teilnahme
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. 
Mit der Teilnahme an der Befragung stimmen Sie einer Verarbeitung der von Ihnen übermittelten Daten im Sinne des Artikels 7 DSGVO zu.

Verfahren
Die Befragung wird als schriftliche Erhebung durchgeführt. Ein Teil der Stichprobe erhält einen Papierfragebogen, ein anderer Teil der Stichprobe ausschließlich ein Anschreiben mit einer Befragungsnummer zur Teilnahme an der Onlinebefragung. Für Rückfragen stehen Ihnen eine Telefon-Hotline und der E-Mail-Kontakt zur Verfügung. 

Die individuelle Befragungsnummer, die auf dem Anschreiben aufgedruckt ist, dient vier Zwecken:

  1. Sie dient dem Zugang zur Onlinebefragung. 
  2. Sie dient zur Feststellung des Eingangs des ausgefüllten Papier- oder Onlinefragebogens in der Statistikstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf. Personen, deren Antwort wir nach circa vier Wochen noch nicht erhalten haben, werden mit einem Erinnerungsschreiben gebeten, doch noch an der Befragung teilzunehmen. Durch die Verwendung der Befragungsnummer vermeiden wir so, Sie erneut anzuschreiben, sollten Sie sich bereits beteiligt haben.
  3. Sie dient dazu, die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten auf Ebene der Stadtteile und anderer, stadtplanungsrelevanter räumlicher Ebenen auswerten zu können, indem in einer separaten Datei die Befragungsnummer mit der jeweiligen Anschrift verknüpft wird.
  4. Sie dient dem Ausschluss von Mehrfachteilnahmen an der Onlinebefragung und stellt sicher, dass die Angaben der Befragten nur einmal für die Auswertung berücksichtigt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Befragungsergebnisse gewährleistet.

Es wird garantiert, dass die Befragungsnummer keinem anderen Zweck als den oben genannten dient, insbesondere nicht der Zuordnung der Ergebnisse zu Ihrer Person.

Die Anschriften der teilnehmenden Personen werden getrennt von den im Rahmen der Befragung erhobenen Daten in der unter Punkt 3) angesprochenen separaten Datei gespeichert. Dabei dient die Adresse als Hilfsmerkmal lediglich dazu, die Befragungsergebnisse einem Stadtteil und anderen, stadtplanungsrelevanten räumlichen Ebenen zuordnen zu können sowie die Teilnahme am Gewinnspiel zu vermerken. Diese Datei wird nach Abschluss der Befragung, spätestens am 30. September 2024, gelöscht.

Die individuelle 10-stellige Nummer, die auf der Rückseite des Fragebogens sowie auf dem Anschreiben aufgedruckt ist, dient ausschließlich der automatisierten, maschinellen Zusammenführung des Anschreibens und des Fragebogens im Kuvertierprozess. 

Die Rücksendung des Fragebogens auf dem Postweg oder durch die Teilnahme an der Onlinebefragung erfolgt ohne Namen und Adresse. Die Fragebögen werden statistisch ausgewertet und im Anschluss daran vernichtet.

Die statistische Geheimhaltung Ihrer Angaben wird entsprechend der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens voll gewährleistet. Die Erhebung wird ausschließlich in der Statistikstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf von auf Geheimhaltung und Datenschutz verpflichteten Personen durchgeführt.

Auskunfts- und Widerspruchsrecht
Sie haben gemäß Artikel 15 und 18 DSGVO die Möglichkeit, Auskunft über die im Rahmen dieser Befragung erhobenen und gespeicherten Daten zu erhalten und der Verarbeitung dieser zu widersprechen. Dies gilt gemäß § 17 Absatz 5 DSG NRW jedoch nicht für die zu statistischen Zwecken erhobenen Daten, da diese Ihrer Person nicht mehr zugeordnet werden können, und dadurch eine Löschung Ihrer Daten faktisch unmöglich ist.