Der städtische Fahrdienst für Menschen mit Behinderung richtet sich an außergewöhnlich gehbehinderte Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel und normale Taxen nicht nutzen können. Für den Fahrdienst stehen Spezialfahrzeuge oder Schwenksitztaxen an sieben Tagen in der Woche bereit.
Mit Spezialfahrzeugen sind pro Quartal 24 Fahrten kostenlos mit Begleitperson möglich. Die Spezialfahrzeuge können nur für Fahrten in Düsseldorf und in die angrenzenden Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Schwenksitztaxen können bis zu einem Gesamtwert von 133,50 Euro je Quartal mit Begleitperson genutzt werden. Die Anfahrtskosten sind als Grundgebühr immer selbst zu tragen. Bei den Schwenksitztaxen gibt es keine Begrenzung des Fahrgebietes.
Hinweis:
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf seiner Internetseite , wann Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen von der Krankenkasse erstattet werden. Dies kommt zum Beispiel in Frage, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG, BL oder H eingetragen ist.
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" Ausnahme: Wenn wegen der Schwere der Gehbehinderung öffentliche Nahverkehrsmittel oder Taxen ohne Schwenksitz nicht benutzt werden können.
Ob diese Anspruchsvoraussetzung vorliegt, prüft das Gesundheitsamt bei einem Hausbesuch.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Eine vorherige telefonische Beratung ist natürlich möglich.
Die Bearbeitung erfolgt umgehend nach Eingang des Antrages bzw. nach Vorlage der medizinischen Stellungnahme des Gesundheitsamtes.
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