Wohnangebot für städtische Nachwuchskräfte

Wohnangebot für städtische Nachwuchskräfte

Gemeinsam lernen, gemeinsam wohnen!

Es ist häufig nicht leicht, in Düsseldorf und Umgebung eine schöne Wohnung zu finden, die auch noch bezahlbar ist. Insbesondere in einer Ausbildung oder einem Studium sitzt das Geld nicht immer locker und daher ist es der Landeshaupstadt Düsseldorf ein großes Anliegen, hier Abhilfe zu schaffen.

Rechtzeitig zum Ausbildungsstart am 1. September 2020 wurden daher die ersten beiden Azubi-WGs gezielt für städtische Nachwuchskräfte geschaffen.

Das Wohnangebot befindet sich in Düsseldorf Wersten. Die 2 Wohnungen für jeweils 8 Personen sind mit einem großzügigen Gemeinschaftsbereich (Wohn- und Küchenbereich) und einem Duschbad in jedem der Zimmer ausgestattet. Da es sich bei den Wohnungen um geförderten Wohnraum handelt, liegt der Mietpreise pro Quadratmeter lediglich bei 6,25 Euro Kaltmiete. Je nach Zimmergröße fallen daher pro Person zwischen 420 Euro und 480 Euro Warmmiete an.

Die Gemeinschaftsräumlichkeiten in den Wohnungen sind zudem mit einer Grundausstattung versehen (Küche, Essbereich, Couch, etc.).

Die Vergabe der Wohneinheiten erfolgt auf Basis verschiedener Kriterien, z.B. Entfernung des Heimatortes nach Düsseldorf, Anfahrtszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Dauer der Ausbildung, soziale Situation, Eingangszeitpunkt der Interessensbekundung.

Das Wohnprojekt wird in Kooperation mit der Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf MBH & CO. KG (SWD) umgesetzt. Ein Vermietungsbüro der SWD befindet sich im selben Gebäude – kompetente Ansprechpersonen stehen stets zur Verfügung.

Wohnberechtigungsschein:

Für diese Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, auf den jedoch im Regelfall jede städtische Nachwuchskraft einen Anspruch hat.

Der Wohnberechtigungsschein kann unmittelbar über das städtische Wohnungsamt beantragt werden.

Für städtische Nachwuchskräfte wurde ein vereinfachtes Beantragungsverfahren entwickelt. Benötigt werden lediglich der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, eine Kopie der Ernennungsurkunde bzw. des Ausbildungsvertrags, eine Kopie des Personalausweises oder eine aktuelle Meldebescheinigung sofern keine Meldeadresse in Düsseldorf vorhanden ist und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei Vorliegen einer Schwerbehinderung.

Der Antrag kann direkt per Email an wohnungsvermittlung@duesseldorf.de gesendet werden.

Gehaltsvorschuss:

Städtische Nachwuchskräfte können zudem unter bestimmten Umständen einen Gehaltsvorschuss für den Erstbezug einer nichtelterlichen Wohnung beantragen. Hierdurch kann zum Beispiel die Finanzierung einer Möbelgrundausstattung und der Kaution (2 Monatskaltmieten) erleichtert werden.

Interesse an einem Wohnraumplatz?

Interessierte Nachwuchskräfte der Landeshauptstadt Düsseldorf können sich gerne an robin.schwartmann@duesseldorf.de  wenden und Informationen zum Wohnraumangebot erhalten.