Stellenprofil
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Durchführung von Abschleppmaßnahmen
- Fertigung von Stellungnahmen und Berichten
- Aussagen vor Gericht als Zeugin oder Zeuge
- Teilnahme an Sondereinsätzen (zum Beispiel bei Messen und Großveranstaltungen).
Voraussetzungen
- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung, gute Deutschkennnisse in Wort und Schrift
- sicheres und gewandtes Auftreten, auch in Krisensituationen
- Bereitschaft, dauerhaft eine Außendiensttätigkeit wahrzunehmen
- Bereitschaft zur Übernahme von Diensten gemäß Dienstplan (auch in den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen) sowie an Sondereinsätzen
- Bereitschaft zum Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung
- Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse III/EU-Norm B – für die Motorrollerstaffel zusätzlich der Klasse I b/EU-Norm A1.
Bewerbungsfrist und Kontakt
Richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung an die
Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtverwaltung, Amt 10/623,
Kennziffer 32/02/02/20/01, 40200 Düsseldorf,
E-Mail: personalwirtschaft@duesseldorf.de
E-Mail-Bewerbungen können auf eigenes Risiko als PDF-Datei übersandt werden.*
Ansprechpartnerin:
Annette Buse,
Telefon (0211) 89-21134,
Moskauer Straße 27, Zimmer 5.09.
*Hinweis zum Datenschutz: Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Stadtverwaltung Düsseldorf verfolgt offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.