Düsselpass

Düsselpass

Vergünstigungen für Personen mit geringem Einkommen

Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.

Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Antrag

Ausfüllen eines Formulars, fotolia©A.R.

Antrag

Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein  Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.