Allgemeine Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in pass- und personalausweisrechtlichen Angelegenheiten

Allgemeine Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in pass- und personalausweisrechtlichen Angelegenheiten

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Einwohnerwesen Abt. Einwohnermeldeamt 33/4, Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf, Telefon 0211-8991, Telefax 0211-29035, E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind gemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, das den jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes entspricht (§ 1 PassG).

Ihre persönlichen Daten werden benötigt, um Ihnen ein Ausweisdokument ausstellen zu können.

Die Datenverarbeitung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen: Personalausweisgesetz (PAuswG), Personalausweisverordnung (PAuswV), Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) Passgesetz (PassG), Passdatenerfassungs‐ und Übermittlungsverordnung (PassDEÜV), Passverwaltungsvorschrift (PassVwV), Passverwaltungsverordnung (PassV).

Die Grundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 14 ff. PAuswG und §§ 22 ff. PassG.

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten findet gemäß § 6 a PassG und § 12 PAuswG an die Bundesdruckerei GmbH und gemäß § 10 Abs. 5 PAuswG an den Sperrlistenbetreiber statt.

Darüber hinaus dürfen die Personalausweis- und Passbehörden unter bestimmten Voraussetzungen gem. §§ 24 Abs. 2, 25 PAuswG und §§ 22 Abs. 2, 22a PassG anderen Behörden auf deren Ersuchen Daten aus dem jeweiligen Register übermitteln.

Dauer der Speicherung

Die in den Personalausweis- und Passregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufzubewahren (§§ 23 PAuswG, 21 PassG). Sie werden mindestens bis zu Ausstellung eines neuen Ausweisdokumentes, höchstens jedoch bis zu 5 Jahre nach Ablauf des vorhandenen Ausweisdokumentes, gespeichert.

Verpflichtende bzw. optional abzugebende Fingerabdrücke, sind spätestens nach der Aushändigung des Ausweisdokumentes zu löschen (§§ 26 PAuswG, 16 PassG).

Pflicht zur Angabe von Daten

Für die Beantragung sowie die Ausstellung von Ausweisdokumenten sind Sie verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 9 ff. PAuswG und 6 ff. PassG.

Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

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Kontaktdaten des Einwohnermeldeamtes