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Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbreitung sowie der raschen Orientierung und Beurteilung der Lage im Schadensfall. Feuerwehrpläne können die Rettungszeit verkürzen und damit den Einsatzerfolg maßgeblich beeinflussen. Das Risiko der eingesetzten Einsatzkräfte wird durch das Wissen um bestimmte Gefahren erheblich minimiert. Die Forderung nach Feuerwehrplänen entsteht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder der Brandverhütungsschau. Erstellte Pläne sind bei feuerwehrtechnisch relevanten oder baulichen Änderungen anzupassen oder fortzuschreiben.

Alle notwendigen Informationen zu Feuerwehrplänen entnehmen Sie unseren Informationsblättern im Anhang.

Aktuelles aufgrund geänderter Verfahrensabläufe:

  • Die Feuerwehr erhält nach Mailvorlage der Entwürfe und erteilter Druckfreigabe keine gedruckten Objektpläne mehr, sondern lediglich eine CD mit allen Objekt- und Geschossplänen des Objekts, sowie dem schriftlichen Teil unabhängig vom Aktualisierungsumfang.  Die Ausstattung der Infostellen am Objekt ändert sich NICHT.
  • Beachten Sie die Informationen für Planersteller und den Inhalt der gesendeten Druckfreigabe.
  • Wir stellen keine Formular-Vorlage für die Objektinformationen mehr zur Verfügung. Nutzen Sie den nach DIN 14095 geforderten schriftlichen Teil.

Hinweise:

  • Senden Sie uns keine Flucht- und Rettungswegpläne. Durch das Sachgebiet Feuerwehrpläne, Störfallbetribe und Bevölkerungsschutz werden lediglich Pläne für die Feuerwehr und Laufkarten eingesehen und freigegeben.
  • Die Feuerwehr übernimmt keine Planeinlagen in Plankästen. Der notwendige Schlüssel ist durch den Betreiber, bzw. dessen Vertreter vorzuhalten und die Pläne sind selbst einzulegen, bzw. auszutauschen.
  • Die nach Prüfung durch uns erteilte Druckfreigabe von Plänen bezieht sich nur auf das Layout. Die Verantwortung für die inhaltliche Übereinstimmung trägt der Eigentümer.

Luftbildauswertung und Kampfmitteluntersuchung

Achtung: Bei einem Kampfmittelfund sofort den Notruf 112 wählen! Kampfmittel nicht berühren und Gebiet räumen!

Weitere Informationen, sowie die notwendigen Anträge erhalten Sie auf der Seite Kampfmittelbeseitigung

 

Bevölkerungswarnung und Sirenen

Detailierte Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Sirenenwarnsystem

Notfallplanung

Zum Aufgabengebiet der Notfallplanung gehört die Erstellung sogenannter "Externer Notfallpläne" für Störfallbetriebe, insbesondere der chemischen Großindustrie.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherheit solcher Anlagen beim jeweiligen Betreiber. Da Störfälle trotz entsprechender Vorkehrungen nie völlig auszuschließen sind, stehen diese Betreiber darüber hinaus in der Verpflichtung, Vorkehrungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen zu treffen. Auch dann sind Beeinträchtigungen und Gefahren für die Nachbarschaft nicht völlig auszuschließen.

Zurückgehend auf europäisches Recht ist daher die Landeshauptstadt Düsseldorf als Gefahrenabwehrbehörde verpflichtet, unter Berücksichtigung der Gefahrenabwehrplanungen des jeweiligen Störfallbetriebes, einen externen Notfallplan zu erstellen.

Dieser findet seine Rechtsgrundlage in § 30 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG NRW) und dient dazu:

  • Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so dass die Folgen möglichst gering gehalten werden können,
  • Mensch und Umwelt vor den Folgen schwerer Unfälle zu schützen,
  • notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben und
  • Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Umwelt nach einem schweren Unfall einzuleiten. Nach Erstellung der Pläne wird die Öffentlichkeit beteiligt, indem die Pläne einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Hierauf wird jeweils im Düsseldorfer Amtsblatt hingewiesen.

Feuerwehr(FBF)-Schließung

Bei der Feuerwehr(FBF)-Schließung handelt es sich um ein Schließsystem der Feuerwehr Düsseldorf für den Einsatz in Planschränken, Brandmeldeanlagen oder Doppelschließungen für Hoftore oder Zufahrten mit drei Unterschließungen.

Alle Informationen zur Feuerwehrschließung, sowie die Bezugsquelle erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Hinweise:

  • Der Zylinder wird nicht durch die Feuerwehr gestellt. Entsprechende Bezugsquelle finden Sie in unserem Informationsblatt.
  • Die Feuerwehr führt keine handwerklichen Tätigkeiten aus. Wir stellen im Rahmen eines Termines vor Ort nur den Schlüssel FBF-0 zum Selbst-Einbau des Zylinders z.B. in Durchgänge zur Verfügung und nehmen die Daten zur Versorgung im Einsatzleitsystem auf. Stellen Sie sicher, dass zu dem vorgeschlagenen Termin der Zylinder beschafft wurde und eine Person mit geeignetem Werkzeug und Schließberechtigung zur Verfügung steht.
  • Die Mitarbeiter des Sachgebietes Prävention - Feuerwehrpläne, Störfallbetriebe und Bevölkerungsschutz sind Ansprechpartner ausschließlich für den Einbau der Schließung 0. Fragen zu Genehmigungsverfahren, Ausführung des Zugangs/der Zufahrt, alternative Sicherstellung des gewaltfreien Zugangs, Feuerwehrschlüsseldepots, Beschilderungen, Stellflächen und Zufahrten stellen Sie bitte an die Prävention, Sachgebiete Stellungnahme oder Brandschau (vb-feuerwehr@duesseldorf.de) bzw. an das Bauaufsichtsamt.

Kontakt

Kontakt

Wir helfen gerne bei Fragen zu Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten sowie zu Schließungen mittels FBF-Zylinder (Doppelschließungen).

Hinweis:

Fragen zu Genehmigungsverfahren, Ausführung des Zugangs/der Zufahrt, alternative Sicherstellung des gewaltfreien Zugangs, Beschilderungen, Stellflächen und Zufahrten stellen Sie bitte an die Prävention, Sachgebiete Stellungnahme oder Brandschau (vb-feuerwehr@duesseldorf.de) bzw. an das Bauaufsichtsamt.

  • Adresse

    37/53

    Hüttenstraße 68

    40215 Düsseldorf

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    Mo-Do: 9 - 14 Uhr

    Fr:         9 - 12 Uhr

    oder nach Vereinbarung

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    Mail:       Feuerwehrplan