Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

Katastrophenschutz bedeutet Abwehr von Gefahren in erster Linie für die Gesundheit oder das Leben von Menschen. Die Hauptgefahren stellen zum Beispiel Hochwasser, extreme Wetterlagen, wie Stürme, starke Regenfälle, Großbrände, Explosionen dar. Das gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder für die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser. Der Katastrophenschutz ist auch dann gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Strom-, Wasserversorgung oder aber die Kommunikationsverbindungen, ausfallen. Weitere Information erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Mitwirken im Katastrophenschutz

Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist nach Landesrecht für die Durchführung des Katastrophenschutzes in Düsseldorf verantwortlich.

Fahrzeuge und Geräte des Katastrophenschutzes werden jedoch aus verschiedenen Mitteln (Bundes-, Landes-, kommunale Mittel und Mittel der Hilfsorganisationen) zur Verfügung gestellt. Katastrophenschutz und Zivilschutz bilden in der Bundesrepublik Deutschland ein integriertes System. Von Vorteil ist darüber hinaus, dass die aus Mitteln des Zivil- und Katastrophenschutzes beschafften Fahrzeuge und Geräte nicht nur in den seltenen Fällen einer Katastrophe oder eines Großschadensereignisses zum Einsatz kommen, sondern auch bei täglichen Einsätzen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der privaten Hilfsorganisationen.

Katastrophenschutz bedeutet in erster Linie Abwehr von Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Menschen. Die Hauptgefahren stellen zum Beispiel natürliche Ereignisse wie Hochwasser oder extreme Wetterlagen, Stürme oder starke Regenfälle dar. Auch die Vorbereitung auf nicht-natürliche Ereignisse wie beispielsweise große Unglücksfälle mit vielen Verletzten, ein Versagen von kritischen Infrastruktureinrichtungen oder die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Umwelt gehört zu den Aufgabengebieten des Katastrophenschutzes.

Insgesamt wirken bei der Düsseldorfer Feuerwehr und den Katastrophenschutzeinheiten etwa 1.000 Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr sowie insgesamt etwa 800 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer von Freiwilliger Feuerwehr und privaten Hilfsorganisationen mit. Verstärkt wird durch die Fähigkeiten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk als Bundesanstalt.

Wenn Sie Interesse am Dienst in der Gefahrenabwehr & Katastrophenschutz, haben, wenden Sie bitte an die Kollegen des Bevölkerungsschutzes/Veranstaltungen oder setzen Sie sich mit den nachfolgend genannten Stellen in Verbindung:

Hochwasserschutz

Die folgenden Informationen sollen Ihnen als Hilfe dienen, sich bei anbahnenden Hochwasserlagen mit eigenen Mitteln weitestgehend selbst zu schützen. Durch Beachtung der Ratschläge und durch rechtzeitige persönliche Vorbereitungen können Sie die Feuerwehr und den Katastrophenschutz in ihrer Arbeit entlasten, die Ihnen selbstverständlich auch weiterhin zur Hilfeleistung zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich bei steigendem Wasser über eine mögliche Hochwassergefahr. Über den lokalen Radiosender "Antenne Düsseldorf" werden ab bestimmten Pegelständen kontinuierlich Informationen verbreitet.

Pegelstände sind abrufbar über die Videotextseiten 800 des WDR-Fernsehens (3.Programm) und der folgenden Internetseiten:

Darüber hinaus können Sie den aktuellen Pegelstand für Düsseldorf über die automatische Ansage des Pegel Düsseldorf erfragen: 0211-19429

Der Eigenschutz ist nur zu gewährleisten, wenn geeignete Grundausrüstungen verfügbar sind. Feuerwehr und Katastrophenschutz beraten Sie hierzu gerne. Eine Ausleihe von Material ist leider nicht möglich, da Feuerwehr und Katastrophenschutz die vorhandene Ausstattung zur Hilfeleistung für die voraussichtlich komplexe Einsatzlage selber benötigt.

Wenn Sie Ihre Häuser verlassen müssen, sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Sie eine geeignete Unterkunft für die Dauer der Evakuierung finden. Kranke und pflegebedürftige Personen sollten möglichst rechtzeitig bei Freunden und Verwandten untergebracht werden. Ist dies nicht möglich, melden Sie sich bei der Feuerwehr über Notruf 112, damit ärztliche Versorgung und medizinische Betreuung aufrechterhalten werden können. Bitte beachten Sie, dass Feuerwehr und Katastrophenschutz leider nicht in Bagatellfällen kommen können. Deswegen haben wir für Sie unten einige Tipps zusammengestellt.

Das Gefahrentelefon wird bei steigendem Rheinpegel mit einer Gefahrenlage für das Stadtgebiet Düsseldorf besetzt und ist unter der Telefonnummer 0211-3889889 erreichbar.

Sie können die Feuerwehr sowie Polizei wie folgt erreichen:

  • Feuerwehr: 0211-8920999 (Notruf 112)
  • Polizei: 0211-8700 (Notruf 110)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Notrufnummern 110 und 112 für akute Notfälle frei bleiben müssen. Eine Überlastung der Notrufnummern verhindert unter Umständen die rechtzeitige Hilfeleistung.

Hochwasser - Tipps

Hochwasser - Tipps


  • Räumen Sie früh genug Ihren Keller, Ihre Garagen und tiefer liegende Räume. Räumen Sie gleich so, dass nicht mehrmals das gleiche Mobiliar in die Hand genommen werden muß.
  • Helfen Sie auch Ihren Nachbarn!
  • Sorgen Sie für Notbeleuchtung Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass der Strom in überfluteten Räumen abgeschaltet wird. Sorgen Sie für Notbeleuchtung. Treffen Sie mit Ihren Nachbarn eine Vereinbarung für den Fall, dass Ihr Telefon ausfällt. Machen Sie sich in Notfällen durch lautes Rufen am Fenster oder durch Signale mit Betttüchern o.ä. bemerkbar.
  • Schützen Sie Ihre Heizungsanlage. Lassen Sie Brenner, Thermen usw. rechtzeitig ausbauen. Denken Sie daran, die örtlichen Heizungsinstallateure haben bei drohendem Hochwasser viel zu tun.
  • Sichern Sie Öltanks z.B. durch Verankern. Entfernen Sie Behälter mit Altöl, Säuren, Farben, Lacken usw. Öl und andere Stoffe verschmutzen nicht nur das Wasser und Ihre Räume, sondern auch die gesamte Umwelt.
  • Sichern Sie Ihre Fahrzeuge Bringen Sie Ihr Auto und sonstige Fahrzeuge aus Ihren durch Hochwasser gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen. Erkundigen Sie sich frühzeitig, wo Sie Ihre Fahrzeuge abstellen können.
  • Legen Sie frühzeitig Lebensmittelvorräte an, die auch mit einfachen Geräten (Gaskochern usw.) zubereitet werden können. Kaufen Sie ausreichend Beleuchtungsmittel (z.B. Kerzen, Gaspatronen usw.).
  • Notieren Sie die aktuellen Wasserstände und legen Sie die für Sie wichtigen Bezugspunkte und die einzelnen Maßnahmen fest.

Hochwasser - Hinweise


  • Befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Bleiben Sie ruhig und besonnen.
  • Feuerwehr und Katastrophenschutz können nur in Ausnahmefällen helfen. Setzen Sie Ihre Eigenleistung auch während der Hochwasserperiode fort. Nehmen Sie erforderlichenfalls Urlaub und verlassen Sie sich nicht auf andere.
  • Problemmüll kann jederzeit auf den städtischen Betriebshöfen und bei der Awista zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgegeben werden.
  • Wenn derartige Stoffe austreten, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr. Jede Zeitverzögerung verschlimmert den Schaden um ein vielfaches.
  • Feuerwehr und Katastrophenschutz stellen während der Hochwasserphase grundsätzlich keine Pumpen zur Verfügung, um eindringendes Wasser aus Kellern und sonstigen Räumen abzupumpen.
  • Stark unterschiedliche Druckverhältnisse können zum Eindrücken von Wänden führen. Pumparbeiten können Fundamente unterspülen und schwere Bauschäden verursachen.

Notfallplanung

Zum Aufgabengebiet der Notfallplanung gehört die Erstellung sogenannter "Externer Notfallpläne" für Störfallbetriebe, insbesondere der chemischen Großindustrie.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherheit solcher Anlagen beim jeweiligen Betreiber. Da Störfälle trotz entsprechender Vorkehrungen nie völlig auszuschließen sind, stehen diese Betreiber darüber hinaus in der Verpflichtung, Vorkehrungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen zu treffen. Auch dann sind Beeinträchtigungen und Gefahren für die Nachbarschaft nicht völlig auszuschließen.

Zurückgehend auf europäisches Recht ist daher die Landeshauptstadt Düsseldorf als Gefahrenabwehrbehörde verpflichtet, unter Berücksichtigung der Gefahrenabwehrplanungen des jeweiligen Störfallbetriebes, einen externen Notfallplan zu erstellen.

Dieser findet seine Rechtsgrundlage in § 30 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG NRW) und dient dazu:

  • Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so dass die Folgen möglichst gering gehalten werden können,
  • Mensch und Umwelt vor den Folgen schwerer Unfälle zu schützen,
  • notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben und
  • Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Umwelt nach einem schweren Unfall einzuleiten. Nach Erstellung der Pläne wird die Öffentlichkeit beteiligt, indem die Pläne einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Hierauf wird jeweils im Düsseldorfer Amtsblatt hingewiesen.

Notfallvorsorge

Erfahrungen aus Katastrophen oder besonderen Ereignissen wie z.B. einem längeren Stromausfall zeigen, dass der Staat nicht alles für den Schutz seiner Bürger abschließend regeln kann. Der Staat bietet daher jeder Bürgerin und jedem Bürger an, sich mit geringem persönlichem Aufwand in der Selbsthilfe zu schulen.

Dazu gehört zum Beispiel, Erste-Hilfe-Seminare bei den privaten Hilfsorganisationen. Aber auch im häuslichen Bereich kann für den Notfall vorgesorgt werden. Die Bevorratung lebensnotwendiger Bedarfsgegenstände ist eine Möglichkeit. Um sich ausreichend zu informieren, haben Sie Gelegenheit, kostenlos eine Informationsschrift anzufordern.

Schutzbekleidung

Die Frage nach Sinn und Zweck persönlicher Schutzausrüstung wird von den Fachleuten kontrovers diskutiert. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass persönliche Schutzkleidung immer nur für einen begrenzten Zeitraum Schutz bieten kann. Dabei ist es aber auch von Bedeutung zu wissen, vor was man sich schützen will. Weder Feuerwehr noch der Katastrophenschutz verkaufen allerdings Schutzmasken oder spezielle Schutzkleidung.

Sollten Sie dennoch am Erwerb von Masken oder Schutzkleidung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer IHK Düsseldorf. Dort erhalten Sie im Servicecenter unter der Telefonnummer 0211 - 3557123 Händlernachweise. Feuerwehr und Katastrophenschutz sind aus Gründen des Wettbewerbs nicht befugt, einzelne Lieferanten zu nennen.