Akute Waldbrandgefahr bedroht den Stadtwald

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Symbolfoto Waldbrand

Feuerwehr und Garten-, Friedhofs- und Forstamt warnen: Kleiner Funke kann schlimme Folgen haben. Laut Landesforstgesetz ist im Wald jedes Anzünden von Feuer strengsten verboten

Im Stadtwald herrscht derzeit akute Waldbrandgefahr. Darauf weisen die städtische Forstabteilung sowie die Feuerwehr Düsseldorf hin.

Nach dem anhaltend schönen Wetter der letzten Wochen reicht bereits ein kleiner Funke aus, um trockenes Laub oder Gras anzuzünden. Selbst achtlos weggeworfene Zigarettenasche oder ein Grillabend am Waldrand können bei der derzeitigen Witterung verheerende Folgen haben, wenn sich daraus ein unkontrolliertes Feuer entwickelt, so Feuerwehr und Forstabteilung.

Laut Landesforstgesetz ist im Wald grundsätzlich, also auch auf den Waldspielplätzen und Liegewiesen, jedes Anzünden und Unterhalten von Feuer strengsten verboten. Dies gilt ebenso für das Grillen­. Außerdem gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauchverbot im Wald. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Der Deutsche Wetterdienst hat für den Großraum Düsseldorf und Essen bereits die Waldbrandwarnstufe 3, von möglichen 5 Stufen, ausgerufen. Wird die Stufe 5 erreicht, kann durch ordnungsbehördliche Verfügung des Regionalforstamtes Niederrhein in Wesel angeordnet werden, dass der Wald nur noch auf festen Wegen betreten werden darf.

Im Interesse der Erhaltung des teilweise über 200 Jahre alten Stadtwaldes bittet die Forstverwaltung alle Waldbesucher:

  • Kein Feuer im Wald entzünden
  • Im Wald nicht rauchen
  • Nur befestigte Waldwege benutzen
  • Kinder über die Waldbrandgefahr informieren
  • Im Falle eines Brandes sofort unter Ruf 112 die Feuerwehr rufen