Im Rhein herrscht Lebensgefahr!

| Ordnung Sport Erstellt von Frisch, Michael

Die aktuellen sommerlichen Temperaturen werden wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das Schwimmen birgt Gefahren.

Die aktuellen sommerlichen Temperaturen werden wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das Schwimmen birgt vor allem in Freigewässern Gefahren. Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr!

Im Jahr 2016 musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits 27 Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Die jüngste Alarmierung: Am 28. August wurde mit einem Großaufgebot von Rettungskräften zwischen Volmerswerth und der Hammer Eisenbahnbrücke nach einem vermissten Schwimmer gesucht. Der 27-Jährige wurde von der Feuerwehr geborgen und reanimiert - er verstarb später in der Uniklinik.

Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb ebenfalls in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im Supersommer 2003 als fünf Menschen ums Leben kamen.

Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter: www.duesseldorf.de, Unterpunkt Freizeit.

Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind:
• Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
• Suitbertussee
• Fliednersee
• Lambertussee in Kaiserswerth
• Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
• Südpark-See
• Unisee
• Elbsee Süd und Nord.

Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:
• Nie überhitzt ins Wasser gehen,
• nie alkoholisiert schwimmen gehen,
• nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
• nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.

Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!