Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Lkw-Fahrverbot am Rosenmontag Die Stadt Düsseldorf verhängt in diesem Jahr am Rosenmontag für einen Teil der erweiterten Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Polizei und Stadt hat diese Maßnahme abgestimmt, um die Sicherheit der Besucher sowie der Teilnehmenden an den Karnevalsumzügen zu erhöhen. Das Fahrverbot gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Es ist gültig am Rosenmontag, 27. Februar, 8 bis 18 Uhr. Das Lkw-Fahrverbot erfasst folgendes Gebiet: Oberkasseler Brücke - Hofgartenrampe - Berliner Allee - Hüttenstraße - Wohngebiete nördlich der B8 Auf'm Hennekamp - Merowinger Straße - Elisabethstraße - Herzogstraße - Rheinkniebrücke. Vergleichbare Lkw-Fahrverbote sind auch in anderen Karnevalshochburgen wie Köln und Mainz verhängt worden. Text: Paulat, Volker 21.02.2017 Zu Ihrer redaktionellen Verwendung stellen wir Ihnen folgendes Material zum Download zur Verfügung Datei: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/presseanhang/170221LkwRosenmontag.pdf Die Grafik gibt eine Übersicht über die am Rosenmontag, 27. Februar, für Lkw in Teilen der Düsseldorfer Innenstadt gesperrten Straßen. Zur Online-Version: https://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=12677