Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Hände weg von jungen Wildtieren! Richtiges Verhalten im Umgang mit aufgefundenen Wildtieren Frühlingszeit bedeutet in der Tierwelt auch Nachwuchszeit: Derzeit sind viele Wildtiere mit ihren Jungtieren unterwegs. Oft wirkt es aber so, als seien die kleinen Nachkömmlinge allein gelassen und benötigten Hilfe. Doch das ist selten der Fall. Das Amt für Verbraucherschutz gibt Hinweise zum korrekten Umgang mit allein aufgefundenen Wildtieren. Alleine aufgefundene Wildtiere sind nicht zwangsläufig verletzt oder krank. Bei unverletzt aufgefundenen Jungtieren gilt immer: Hände weg und zügig weitergehen, damit die tierischen Eltern sich schnell wieder um die Versorgung ihrer Schützlinge kümmern können. Es ist in der Natur völlig normal, dass Elterntiere ihre Jungen kurzzeitig allein zurücklassen - beispielsweise um Nahrung zu beschaffen. Jungtiere bleiben dann nicht selten dicht an den Boden gedrückt liegen, bis die Eltern zurückkehren. Junge, oft schon weitgehend befiederte Vögel wiederum geben ihren Eltern ihre Position durch lautstarkes Rufen kund. Auch diese Jungvögel brauchen trotz vermeintlicher "Hilfeschreie" keine Unterstützung. "Hilfe durch den Menschen ist nur dann gerechtfertigt, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt aufgefunden werden. Keinesfalls sollte man die Tiere unüberlegt mit nach Hause nehmen", mahnt Klaus Meyer, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz. "Die meisten Tiere haben hohe Ansprüche an ihre Umwelt, Haltungsbedingungen und Ernährung, die in unkundiger Hand nicht zu erreichen sind. Ohne die notwendigen Fachkenntnisse schaden vermeintliche 'Retter' den Tieren daher eher. Tipps zum richtigen Verhalten erhalten Interessierte zum Beispiel beim Amt für Verbraucherschutz, dem nächstgelegenen Tierarzt, dem Jagdpächter oder dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt." Tote WildtiereEs kommt auch immer wieder vor, dass Spaziergänger und Passanten tote Wildtiere auffinden. Da die Todesursache meist unklar ist und von den Tieren Krankheiten übertragen werden können, sollten Finder die toten Wildtiere grundsätzlich nicht mit bloßen Händen berühren. Wer ein totes Tier findet, kann die Untere Jagdbehörde unter 0211-8993256, die Untere Naturschutzbehörde unter 0211-8992074 oder das Amt für Verbraucherschutz unter 0211-8993227 informieren. Von dort wird alles notwendige veranlasst. Auf Privatgrundstücken aufgefundene tote Wildtiere muss der Grundstückseigentümer entsorgen. Dieser kann die toten Tiere in der Kleintierkörpersammelstelle der AWISTA GmbH auf dem Höherweg 100 abgeben. Die Tiere sollten grundsätzlich mit Gummihandschuhen in zwei Plastiktüten dicht verpackt dorthin transportiert werden. Die Beseitigung von auf öffentlichen Straßen aufgefundenen toten Wildtieren übernimmt die AWISTA GmbH. Tote Kleintiere wie Mäuse, Ratten, Wildkaninchen, Igel, Eichhörnchen, Tauben oder Vögel, können in der Natur verbleiben. Sie dienen als Nahrungsquelle für andere Tiere und stellen damit einen wichtigen Bestandteil im Ökosystem dar. Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Tiere wildlebender besonders geschützter Arten, der Natur zu entnehmen. Ausnahmen davon sind für verletzte oder kranke Tiere möglich. Auskünfte darüber erteilt die Untere Naturschutzbehörde. Fragen zum tierschutzgerechten Umgang mit aufgefundenen Wildtieren beantwortet das Amt für Verbraucherschutz unter Telefonnummer 0211-8993227. Text: Mester, Annika 15.04.2019 Zur Online-Version: https://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=26223