Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Frühlingserwachen in Düsseldorf In diesem Jahr locken mehr als 1.100 Sommerterrassen Bisher sind rund 763 Terrassen genehmigt Der Frühling kommt: Die Temperaturen werden gegenwärtig milder und markieren den Beginn der Freiluft-Saison. Immer mehr Gastronomen tragen Stühle nach draußen - und immer mehr Menschen genießen ihre Getränke und Speisen unter freiem Himmel und den wärmenden Strahlen der Sonne. Auch 2019 bietet sich für die in der Landeshauptstadt Düsseldorf ansässigen Gastronomen die Möglichkeit, den öffentlichen Straßenraum für die Betreibung einer Außenterrasse zu nutzen. Mit mehr als 1.100 Anträgen auf eine Terrassenkonzession rechnet die Stadt in diesem Jahr. Bisher sind rund 763 Terrassen im Stadtgebiet genehmigt. Erfahrungsgemäß gehen viele Terrassen aber so richtig erst mit Beginn der ersten stabilen Schönwetterphase, spätestens ab Mai, an den Start. Die Anzahl der Terrassen im öffentlichen Straßenraum bleibt in den letzten Jahren bei etwa 1.100 Terrassen stehen. Für 2019 wird nun eine in etwa konstante Anzahl erwartet. Die klassische Terrassensaison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober. Doch auch darüber hinaus sind Genehmigungen für Terrassen möglich. Die Gastronomen können dabei auf gutes Wetter beispielsweise im Februar ? wie in diesem Jahr bereits praktiziert - oder ebenso im November reagieren und die Außenflächen auch in diesem Zeitraum nutzen. Grundlage dafür ist eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamtes. Vom Stehtisch bis zu großräumigen Außenflächen, jede Variante für eine Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist vertreten und muss genehmigt werden. Dabei ist in der Altstadt während der Hauptsaison nahezu jeder freie Quadratmeter bereits mit einer Terrasse belegt. Die größte Terrasse befindet sich mit etwa 1.000 Quadratmeter Fläche auf dem Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen nur zwei Quadratmeter. Dies sind in der Regel Imbissbetriebe/Bäckereien in den unterschiedlichen Stadtbezirken. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es regelmäßige Kontrollen gibt, ob die Wirte Genehmigungen haben und die zulässigen Maße auch einhalten. Die Terrassengebühren sind in 2019 gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Gastronomen, die eine Terrasse betreiben möchten, müssen für die Gebührenzone 1 (beispielsweise Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen, Schadowstraße, Schadowplatz, Medienhafen) pro Quadratmeter pro Monat 8,80 Euro entrichten. In den anderen Stadtgebieten, der Zone 2, sind es nur 7,10 Euro pro Quadratmeter und Monat. Wirte, die Terrassen ungenehmigt betreiben, müssen nicht nur mit einer nachträglich erhobenen doppelten Gebühr, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen. Anträge auf Genehmigung von Terrassen werden während der Öffnungszeiten, montags bis freitags, je von 8 bis 12.30 Uhr, Ordnungsamt, Worringer Straße 111, 1. Etage, Zimmer 1.06 entgegengenommen. Alternativ besteht die Möglichkeit Anträge per Fax an 0211-8929239 oder per E-Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de zu stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Text: Bieker, Manuel 16.04.2019 Zur Online-Version: https://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=26255