Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt: Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden Feuerwehr gibt Tipps zum Umgang mit Böllern und Raketen/Verkaufsstart am Samstag, 28. Dezember Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist daraufhin, dass zum Jahreswechsel nur am Dienstag, 31. Dezember, und am Mittwoch, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf beginnt am Samstag, 28. Dezember. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Dienstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2020, 6 Uhr. Weitere Informationen zum Feuerwerksverbot in der Altstadt: www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. "Die Feuerwehr möchte niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber vor dem Gebrauch von Böllern, Knallfröschen, Goldregen oder Raketen sollte sich jeder mit den Sicherheitshinweisen vertraut machen. Unsachgemäßer Gebrauch kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden bei Menschen führen oder auch Brände auslösen?, erklärt Feuerwehrchef David von der Lieth. Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert. Vom Silvesterabend 2018 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2019 zum Beispiel mussten 157 Menschen (2017/2018: 157) durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus. Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2018/19 sechs Menschen (2017/18: sieben Menschen) durch Feuerwerkskörper verletzt haben. Diese niedrige Anzahl ist vor allem auf das Feuerwerksverbot in der Altstadt zurückzuführen. Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2018 bis zum Neujahrsmorgen 2019 rückten die Feuerwehrleute 62 Mal (2017/2018: 47 Mal) zu Brandeinsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper. Am Neujahrsmorgen um 0.30 Uhr wurden mehrere Feuerwachen zur Dorotheenstraße nach Flingern alarmiert. Dort hatte Dämmmaterial am Dachstuhl gebrannt. Durch die Feuerwehr wurden zur Brandbekämpfung mehrere Einsatztrupps, zum Teil über Drehleitern von außen, eingesetzt. Alle Bewohner des Hauses konnten das Gebäude vor Eintreffen der Feuerwehr sicher verlassen. Verletzt wurde niemand. Im weiteren Verlauf wurden die angrenzenden Wohnungen kontrolliert, um sicher zu gehen, dass für deren Bewohner keine Gefahr besteht und der Brand sich nicht weiter ausgebreitet hat. Nach rund einer Stunde konnte durch den Einsatzleiter "Feuer aus" gemeldet werden. Damit alle Düsseldorfer friedlich und unbeschadet ins neue Jahr kommen, hat die Feuerwehr Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt: Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden. Dieses ist am CE-Zeichen mit der Registrierungsnummer 0589 zu erkennen. Das Feuerwerk wird in Deutschland durch das BAM ? Bundesamt für Materialforschung und -prüfung ? geprüft. Feuerwerkskörper weder in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) noch darf es durch alkoholisierten Menschen entzündet werden. Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden. Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten. Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten. Grundsätzlich Feuerwerk nicht aus der Hand zünden, sondern auf den Boden legen und dann entzünden. Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten. Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen. Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden. Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen. Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr. Raketen nur senkrecht starten. Dabei eine Flasche verwenden. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben, am besten aus einem Flaschenkasten heraus. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten. Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten. Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen. Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein. Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden. Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können. Text: Paulat, Volker 20.12.2019 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=30546