Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Widerstand gegen OSD-Mitarbeiter: Fünf Monate Haft Gericht folgt Forderung der Staatsanwaltschaft/Urteil ist rechtskräftig Wegen Widerstands, tätlichen Angriffs, Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) hat das Amtsgericht Düsseldorf am Montag, 13. Januar, einen Mann (37) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Aufgrund vorangegangener Straftaten verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 37-Jährige war den OSD-Mitarbeitern am Freitag, 20. Dezember, um 16.50 Uhr am Mintropplatz aufgefallen, weil er unmittelbar vor einem Imbiss lagerte. Der Imbissbetreiber bat darum, dass der Mann weggehen solle. Sie weckten den Mann und belehrten ihn über die Düsseldorfer Straßenordnung. Der 37-Jährige beschimpfte und beleidigte Die OSD-Mitarbeiter sofort. Der Aufforderung, den Ort zu verlassen, kam er nur sehr zögerlich und unter sich fortsetzenden Beleidigungen nach. Plötzlich lief der Mann rückwärts auf die befahrene Straße. Einer der OSD-Mitarbeiter hielt ihn darauf am Oberarm fest, um eine Gefahr für ihn und die Autofahrer auf der Straße zu verhindern. Der 37-Jährige versuchte sich loszureißen und holte mit einer Bierflasche, die er in der linken Hand hielt, zum Schlag gegen den OSD-Mitarbeiter aus. Die OSD-Mitarbeiter brachten ihn zu Boden und fixierten ihn mit Handschließen. Während der Mann die Einsatzkräfte weiter unablässig beleidigte, kam zufällig eine Polizeistreife vorbei. Die OSD-Mitarbeiter machten auf das Geschehen aufmerksam und übergaben den Mann an die Polizisten, die ebenfalls durch den 37-Jährigen beleidigt wurden. Vor Gericht tat der Angeklagte so, als ob er die OSD-Mitarbeiter seinerzeit aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht verstanden hätte. Demgegenüber konnte er allerdings die "fehlerfreie" Anwendung vieler deutscher Schimpfwörter nicht erklären. Für die durch den OSD angezeigten Vergehen erhielt der Täter fünf Monate Haft ohne Bewährung, wie auch von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die anderen zwei Monate Haft erhielt er für tätliche Beleidigung (Anspucken eines Bundespolizisten) und für eine Sachbeschädigung. Text: Paulat, Volker 14.01.2020 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=30824