Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Kommunale Ausländerbehörde richtet Notfallschalter ein Ab Mittwoch, 25. März, im absoluten Notfall persönliche Vorsprache möglich/Terminvereinbarung zwingend/ Laufkundschaft wird nicht bedient In der kommunalen Ausländerbehörde steht ab Mittwoch, 25. März, für absolute Notfälle ein Schalter zur persönlichen Vorsprache zur Verfügung. Aber Achtung: Laufkundschaft wird dort nicht bedient. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Termine können unter der Rufnummer 0211-8921020 oder per E-Mail an notfall.auslaenderangelegenheiten@duesseldorf.de vereinbart werden. Ein Notfall liegt erst dann vor, wenn Kunden nachgewiesenermaßen eine unaufschiebbare Auslandsreise antreten müssen und dafür zwingend auf Dokumente der Ausländerbehörde, wie zum Beispiel einen vorläufiger Reiseausweis für Ausländer, angewiesen sind. Die Auslandsreise muss zudem aus geschäftlichen oder humanitären Gründen unaufschiebbar sein. Das Vorliegen eines Notfalls sollen die Kunden möglichst mit aussagekräftigen Dokumenten nachweisen. In Frage dafür kommen zum Beispiel Flugtickets, Verlustanzeigen bei der Polizei, Hotelbuchungen, Bestätigungen des Arbeitgebers oder eines Geschäftskunden über die Reise, Sterbeurkunden, ärztliche Atteste. "Wir haben den Notfallschalter mit einer Plexiglasscheibe und einer Durchreiche ausgestattet. Desinfektionsmittel für die Hände sowie Desinfektionstücher für die Ablageflächen und elektronischen Geräte, wie zum Beispiel EC-Kartenlesegerät und Fingerabdruckscanner, stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. In Zeiten von Corona ist es ganz besonders wichtig, das Ansteckungsrisiko für unsere Kundinnen und Kunden und unsere Mitarbeiteinnen und Mitarbeiter zu minimieren", betont Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration und Integration. Redaktion: Paulat, Volker 24.03.2020 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=32127