Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Kommunalwahlausschuss hat über Zulassung der Wahlvorschläge entschieden 1.548 Kandidaten für Kommunalwahlen und Integrationsratswahl am 13. September/15 Bewerbungen für das Amt des Oberbürgermeisters/Briefwahl kann ab 10. August beantragt werden Der Kommunalwahlausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstag, 4. August, die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 13. September zugelassen. Mit insgesamt 1.548 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich so viele Personen wie noch nie um das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters (15 Bewerbungen), um die 82 Mandate im Rat (703), die 190 Sitze in den zehn Bezirksvertretungen (754) und die zehn Sitze im Integrationsrat (76). Die Kandidaten verteilen sich auf 15 Parteien bzw. Wählergruppen und zwei Einzelbewerbungen bei den Kommunalwahlen sowie auf acht Listen und drei Einzelbewerbungen bei der Integrationsratswahl. Bei den Kommunalwahlen stellen sich sechs sogenannte neue Parteien sowie zwei Einzelbewerber, bei der Integrationswahl zwei neue Listen und drei Einzelbewerber zur Wahl. Insgesamt waren weit über 8.000 Unterstützungsunterschriften zu prüfen. Damit umfasst der Stimmzettel für die Ratswahl bis zu 16 Kandidaten, die aber nur im Wahlbezirk 27 sämtlich abgebildet sind, da hier die Einzelbewerberin antritt. Ansonsten schwankt die Anzahl der Positionen auf dem Stimmzettel von Wahlbezirk zu Wahlbezirk, was dazu führt, dass die Nummerierung der Kandidaten nicht immer fortlaufend ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel führt dazu, dass auf dem Stimmzettel OB nicht der Amtsinhaber, sondern der Kandidat der größten Ratsfraktion auf Platz 1 steht. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden "am Block" geliefert. Dabei sind drei DIN A4-breite Seiten mit Microperforation verbunden, eine für den Rat (Wahlbezirk und Reserveliste), eine für die Bezirksvertretung und eine für die OB-Wahl. Für die 41 Wahlbezirke wird es 42 dieser Wahlblöcke geben, da der Wahlbezirk 40 bei der Neueinteilung des Wahlgebietes sowohl im Stadtbezirk 9 als auch im Stadtbezirk 10 liegt. Um den Blinden und Sehbehinderten eine selbstbestimmte Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen, ist die obere rechte Ecke abgeschnitten und auf den Stimmzetteln für die OB-Wahl und die BV mit Löchern im unteren Bereich versehen. Zudem können die Blinden und Sehbehinderten über den Blindenverband NRW eine Stimmzettelschablone und eine Telefonnummer zur Ansage des Stimmzettelinhalts erhalten. Übersichten der Kandidaten und Parteien im Einzelnen können im Ratsinfo-System zum Kommunalwahlausschuss abgerufen werden: www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html Antrag auf Briefwahl ab 10. August möglich Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird zwischen dem 10. und 23. August erfolgen. Ab dem 10. August kann über www.duesseldorf.de/wahlen (Webwahlschein) der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl beantragt werden. Diese Seite kann direkt von der Rückseite der Wahlbenachrichtigung über den dort aufgedruckten QR-Code erreicht werden. Die persönliche Beantragung im Amt für Statistik und Wahlen ist ab dem 17. August möglich, sollte aber aufgrund der einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Neben dem Webwahlschein kann der Antrag auch per E-Mail (briefwahl@duesseldorf.de), per Telefax: 0211-8933923 oder postalisch mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Der Antrag muss folgende Daten enthalten: Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine Versandanschrift. Der Wahlbrief ist so rechtzeitig zurückzusenden, dass er bis zum Sonntag, 13. September, 16 Uhr, beim Amt für Statistik und Wahlen vorliegt; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Hierbei sind die Postlaufzeiten für den Versand der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und den Rücklauf an das Amt für Statistik und Wahlen zu berücksichtigen. Im Bereich der Deutschen Post AG wird der rote Wahlbrief als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Genutzt werden können auch die Abgabemöglichkeit bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle oder die städtischen Briefkästen. Für die Durchführung der Wahl sind am Wahltag insgesamt über 4.000 Helfende im Einsatz. Freiwillige können sich beim Amt für Statistik und Wahlen melden (wahlen@duesseldorf.de, Telefon 0211-8993177 oder www.duesseldorf.de/wahlen). Nach Angaben der stellvertretenden Wahlleiterin, Stadtkämmerin Dorothée Schneider, werden am Wahlsonntag in der Landeshauptstadt 342 Wahlräume für die Wahlberechtigten beider Wahlen offen stehen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind die Wahlräume aus Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Gebäuden in Schulen und andere städtische Gebäude umgeplant worden, mit Ausnahme der Hochschule Düsseldorf und des Bürgerhauses Hubbelrath. Bei den Wahlbenachrichtigungen erfolgt eine Information, ob der Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist. Im Internet wird ein Wahlraumfinder eingesetzt, der bei Vorliegen eines nicht barrierearmen Wahlraums andere barrierearme Wahlräume im Wahlbezirk anzeigt, in denen dann mit Wahlschein gewählt werden kann. Das Amt für Statistik und Wahlen hat im Vorfeld der Wahl montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr und am Freitag, 11. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Einzelheiten rund um die Wahlen gibt es im Internetangebot der Stadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/wahlen. Dort finden auch die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hilfreiche Informationen, die in einem interkommunalen Projekt erarbeitet wurden, zum Beispiel einen Schulungsfilm in Form von Themenclips, FAQs, Quiz und ein Wahl-ABC. Neu sind hier die Möglichkeiten, online eine Rückmeldung zum Einsatz am Wahltag abzugeben und sich für die Schulungen der Wahlhelfenden anzumelden. Redaktion: Brembach, Mario 04.08.2020 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=34114