Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Erster Erfolg für mehr Ordnung beim Abstellen von E-Scootern Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Abstellen der E-Scooter muss in geregelte Bahnen gelenkt werden" Die ersten E-Scooter-Verleiher haben jetzt auf die Ankündigung der Landeshauptstadt reagiert, den teilweise behindernd abgestellten E-Scootern zu begegnen. Sie wollen mit mehr Fußpatrouillen dafür Sorge tragen, dass die E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden. Oberbürgermeister Thomas Geisel wertete dies als ersten Erfolg. Die Stadt wird ab sofort behindernd abgestellte E-Scooter auf Kosten der Anbieter einsammeln. "Es zeigt sich, dass wir im Umgang mit den E-Scooter-Verleihern auf dem richtigen Weg sind. Das Abstellen der E-Scooter muss in geregelte Bahnen gelenkt werden. Behindernd abgestellte E-Scooter wird die Stadt zukünftig auf Kosten der Anbieter kurzfristig einsammeln. Die Stadttochter Connected Mobility wird ergänzend dazu weitere Schritte für ein geordneteres Parken der Roller in einem Aktionsplan Altstadt festschreiben", erklärte der Oberbürgermeister. Connected Mobility arbeitet aktuell mit Hochdruck an den Details für den Altstadt-Aktionsplan. Im Hinblick auf das Abstellen der E-Scooter ist eine gute Lösung in Planung, die nachhaltig funktionieren soll. Zu den Überlegungen gehört die Schaffung fester Abstellplätze sowie ein Anreizsystem zum geordneten Abstellen der Scooter oder auch Überlegungen für flexibel anzupassende Parkverbotsgebiete besonders im Kontext mit Großveranstaltungen. Aktuell ist ein erster Workshop mit Einzelhändlern und Gastronomen geplant, um diese Akteure einzubinden. Aus diesen Gesprächen soll das weitere Vorgehen abgeleitet werden. Weitere Umsetzungen folgen dann so schnell wie möglich. Die Stadt prüft zudem aktuell die Einführung einer Melde-App für unsachgemäß abgestellte E-Scooter. Hintergrund: E-Sooter-Anbieter In Düsseldorf gibt es aktuell drei Anbieter von Miet-E-Scootern: Tier, Lime und Bird. Anders als andere Städte setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf nicht auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter, sondern erteilt Sondernutzungsgenehmigungen mit verbindlichen Auflagen - unter anderem zum ordnungsgemäßen Abstellen der E-Roller. Redaktion: Paulat, Volker 08.09.2020 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=34680