Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Kommunalwahlen/Integrationsratswahl Informationen zur Stimmabgabe im Internet zusammengefasst Alle Infos für die Wahlberechtigten gibt es unter: www.duesseldorf.de/jetztwaehlen Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat auf ihrer Internetseite unter www.duesseldorf.de/jetztwaehlen wichtige Informationen zur Stimmabgabe zusammengefasst. Die Wählenden erfahren dort, wie bereits vor Sonntag gewählt werden kann, bis wann Briefwähler ihre Stimmen abgeben können und was beim Besuch des Wahlraums am Sonntag zu beachten ist. Im Einzelnen wird auf Folgendes hingewiesen: Vor Sonntag Wählen Wer am Sonntag, 13. September, verhindert ist, das zugewiesene Wahllokal für die Kommunalwahlen oder die Integrationsratswahl aufzusuchen, kann seine Stimme auch per Briefwahl vor Ort im Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, abgeben. Benötigt wird lediglich ein Lichtbildausweis, nach Möglichkeit ist bitte auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Die Öffnungszeiten sind am Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr. Aufgrund der Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen von Corona kann es zu Wartezeiten kommen. Wahlbriefumschläge zurückgeben Mehr als 120.000 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Alle Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag bis spätestens 16 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Alternativ können die Wahlbriefumschläge bis Sonntagmorgen um 10 Uhr auch in die städtischen Briefkästen an den Bezirksverwaltungsstellen und Bürgerbüros geworfen werden, die vormittags noch einmal geleert werden. Am Sonntag im Wahlraum wählen Mit der Wahlbenachrichtigung wurde der Wahlraum für die Kommunalwahlen bzw. die Integrationsratswahl genannt, der am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand, kann auch nur mit Personalausweis oder Reisepass gewählt werden. Das Wahllokal kann über den Wahllokalfinder auf der Internetseite www.duesseldorf.de/jetztwaehlen ermittelt werden. In den Wahlräumen müssen die Wählenden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem ist der Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Nach Möglichkeit sollten eigene Kugelschreiber mitgebracht werden. Redaktion: Bieker, Manuel 09.09.2020 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=34749