Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Inzidenz seit fünf Werktagen unter 50: Weitere Lockerungen Ab sofort treten in Düsseldorf weitere Lockerungen in Kraft/Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 50 Weil die Inzidenz in der Landeshauptstadt Düsseldorf seit fünf Werktagen unter 50 lag, sind nun gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW weitere Lockerungen umsetzbar. Diese gelten seit Sonntag, 6. Juni. Einzelheiten dazu zeigt die nachfolgende Übersicht. Private Kontakte Treffen sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten, außerdem für zehn Personen mit aktuellem Test aus beliebigen Haushalten. Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt. Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzvorkehrungen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, zum Beispiel in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Die Abstands- und Maskenregeln gelten weiterhin. Lokale Maskenpflicht Maskenpflicht gilt zur Zeit im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Einzelheiten dazu finden sich unter corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht. Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt Im öffentlichen Raum des Maskenpflichtgebietes Altstadt - einschließlich der Rheinuferpromenade - gilt bis Freitag, 11. Juni, auch ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot. Das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum soll zunächst für zwei Wochen gelten. Weitere Informationen dazu unter https://corona.duesseldorf.de/verweil-und-alkoholkonsumverbot Busse und Bahnen In Bussen und Bahnen muss weiterhin eine Atemschutzmaske getragen werden (FFP2 ohne Ausatemventil oder KN95). OP-Masken sind nicht zulässig. Kultur Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und aktuellem Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster - Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung - Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, aktueller Test, mit Gesang/Blasinstrumenten - keine Terminbuchungen in Bibliotheken und Archiven nötig - Museen und ähnliches ohne Termin Sport Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen möglich, kontaktfreier Sport sogar ohne Personenbegrenzung. Innen, einschließlich Fitnessstudios, ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung möglich, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und aktuellem Test. In Sportstätten außen können bis zu 1.000 Zuschauer teilnehmen, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, In Sportstätten innen sind bis zu 500 Zuschauer zugelassen - mit aktuellem Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan. Freizeitstätten Die Öffnung aller Bäder, Saunen sowie Indoorspielplätze kann erfolgen. Ihre Nutzung ist jeweils mit Test und Personenbegrenzung zugelassen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit aktuellem Test und Personenbegrenzung öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit aktuellem Test möglich. Handwerk und Dienstleistungen Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder zulässig. Soweit das Einhalten von Abstands- und Maskenpflicht nicht möglich ist, dürfen diese nur an Kunden mit aktuellem Test erbracht werden. Einzelhandel Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Test besucht werden. Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter. Veranstaltungen Tagungen und Kongresse außen und innen können mit bis zu 500 Teilnehmern durchgeführt werden. Voraussetzung ist ein aktueller Schnelltest. Private Veranstaltungen sind im Freien mit maximal 100, in Innenräumen mit maximal 50 Personen zulässig. Voraussetzung ist ebenfalls ein aktueller Schnelltest. Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung, mit aktuellem Test auch Kirmeselemente zulässig. Sonderregeln gelten für Abschlussfeiern. Gastronomie Ab einer Inzidenz von unter 50 darf die Innengastronomie geöffnet werden, mit Platzpflicht und Abstand zwischen den Tischen. Es ist ein aktueller Schnelltest notwendig. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden. Außengastronomie ohne Test. Kantinen Kantinen können geöffnet werden - für Betriebsangehörige sind diese auch ohne Test nutzbar. Tourismus Hotels dürfen wieder voll ausgelastet werden. Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste darf erfolgen. "Autarke? Übernachtungen in Ferienwohnungen, Camping oder Wohnmobilen sind mit einem negativen Test möglich. Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen. Spielplätze Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Dort gilt jedoch eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wildpark Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden. Bolzplätze Das Gartenamt öffnet die Bolzplätze im Stadtgebiet sukzessive. Skatepark Der Skatepark Eller an der Heidelberger Straße ist wieder geöffnet: Skaten und BMX-radfahren ist nun unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und nach vorheriger Anmeldung möglich. Friedhöfe Die Friedhöfe sind durchgehend - auch an den Wochenenden und Feiertagen - geöffnet. Die Friedhofsverwaltung bleibt für Bestatter und Ansprechpartner der Friedhofsgärtnereien und Steinmetze erreichbar, um Fragen rund um Beerdigungen und Einäscherungen klären zu können. Alternativ können weitere Informationen zu den Friedhöfen jederzeit über die städtische Website abgerufen werden. Friedhofsmobile Seit Montag, 7. Juni, bringt der Fahrdienst ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof und dem Friedhof Stoffeln wieder kostenfrei zu den Grabstätten ihrer Angehörigen. Ebenso startet der Beförderungsdienst auf dem Friedhof Gerresheim wieder. Aufgrund der Pandemiesituation gilt für alle Mitfahrenden die Pflicht, eine Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder KN95/N95 zu tragen. Schulen Seit Montag, 31. Mai, sind grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückgekehrt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben - insbesondere Masken- und Testpflicht - gelten weiter. Kindergärten Seit Montag, 7. Juni, kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Die Betreuung findet wieder über die volle Stundenanzahl hin statt, die Gruppentrennung wird aufgehoben, es gibt ein freiwilliges Testangebot. Weitere Einzelheiten zu den Regeln finden sich im Coronaportal der Landeshauptstadt unter https://corona.duesseldorf.de/schnell/aktuelle-regeln. Redaktion: Paulat, Volker 07.06.2021 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=37851