Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Weiterhin Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten Neue Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 25. April Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die in städtischen Verwaltungsgebäuden und Kulturinstituten das Tragen einer medizinischen Maske vorschreibt. Die Allgemeinverfügung ist ab Montag, 25. April, gültig. Besucherinnen und Besucher werden durch Schilder vor Betreten der städtischen Gebäude auf die Maskenpflicht hingewiesen. Noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine solchen Masken tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Verlangen einen Nachweis vorlegen können. Neben den Dienstgebäuden der Verwaltung, in welchen Bürgerservices angeboten werden, gilt die Maskenpflicht auch für Kultureinrichtungen wie städtisch betriebene Theater und Museen. Für Kindertagesstätten und Schulen gelten die Regeln des Landes. Die neue Allgemeinverfügung ist online unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht und gilt bis zum 8. Mai 2022. Die Stadt prüft die Entwicklung des Infektionsgeschehens stetig und entscheidet situationsbedingt über eine Anpassung oder Aufhebung der Allgemeinverfügung. Redaktion: Haller, Thomas 22.04.2022 Zur Online-Version: http://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021293&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=42534