Haushalt / NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
Haushalt / NKF
Zur Einführung eines doppischen (kaufmännischen) Rechnungswesens beteiligte sich die Landeshauptstadt Düsseldorf von 1999 bis 2003 an dem Modellprojekt "Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW".
Das Modellprojekt wurde vom Innenministerium des Landes NRW initiiert. Zusammen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf haben die Städte Brühl, Dortmund, Münster und Moers in diesem Rahmen auf Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung das Konzept "Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)" erarbeitet. Seit Veröffentlichung der konzeptionellen Grundlagen im August 2000 erprobten die Modellkommunen, deren Kreis um die Gemeinde Hiddenhausen und den Kreis Gütersloh erweitert wurde, das NKF in der Praxis.
Ende Juni 2003 haben die sieben Modellkommunen in NRW ihre Empfehlungen im Rahmen eines Abschlussberichtes dem Gesetzgeber in NRW vorgelegt.
In 2003 wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gemeindehaushaltsrechts eingeleitet. Der Landtag NRW hat am 10. November 2004 das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land NRW (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW) beschlossen, das am 01. Januar 2005 in Kraft trat.
Seit dem Haushaltsjahr 2005 stellte die Stadt Düsseldorf parallel zum kameralen Haushalt einen flächendeckenden doppischen Haushaltsplan auf. Entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Übergangsregelungen erfolgte die endgültige Umstellung des Haushalts auf das NKF - und somit die Ablösung des kameralen Haushalts - zum Haushaltsjahr 2009.