Anfrage zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung

Alle mit dem Symbol * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Bitte füllen Sie diese Felder unbedingt aus.

Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- und Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes dürfen den Familien- und Vornamen eines Deutschen ändern.

Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.

Für ausländische Staatsangehörige, die eine öffentlich-rechtliche Vor- oder Familienanamensänderung wünschen, sind die Behörden ihres Heimatstaates zuständig.

Weitere Informationen

Die öffentlich rechtliche Namensänderung soll beantragt werden für:

Ort*
Düsseldorf
Art der gewünschten Namensänderung*
und folgende weitere Familienangehörige:

 

Bitte geben Sie hier den Vornamen und das Geburtsdatum von Ihrem minderjährigen Kind oder Ihren minderjährigen Kindern ein.

Begründung

Wie möchten Sie die Bestätigung Ihres Termins erhalten?

Falls Sie nichts anderes angeben, werden Sie schriftlich unter der oben genannten Anschrift benachrichtigt.