Sie sind Berufsgeheimnisträgerin beziehungsweise Berufsgeheimnisträger und möchten gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII (4) an das Amt für Soziales und Jugend melden. Ihnen liegen konkrete Hinweise oder ernstzunehmende Vermutungen vor.
Nach dem Absenden können Sie die Zusammenfassung Ihrer Meldung ausdrucken. Der Ausdruck dient Ihnen als Dokument Ihrer Entscheidungsfindung.
Anrede*
Dürfen Sie als meldende Person gegenüber der Familie genannt werden?*
Geschlecht des Kindes
Das Kind hat Geschwister
Erstreckt sich die Gefährdungsmeldung auch auf Geschwisterkinder?
In der Familie wird überwiegend deutsch gesprochen?
Bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos wurde eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen?
Die Gefährdungssituation wurde mit den Kindern/Jugendlichen oder den Personenbesorgerechtigten erörtert :*
Es wurde auf die Annahme einer Hilfe hingewirkt :*
Kontaktaufnahme zum Amt für Soziales und Jugend und Zustimmung
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