Anmeldung und Informationen für Hebammen
Anmeldung und Informationen für Hebammen
Alle in Düsseldorf wohnhaften Hebammen haben sich beim zuständigen Gesundheitsamt gemäß HebO NRW anzumelden. Dazu ist eine beglaubigte Kopie der Berufserlaubnisurkunde und die Kopie der Berufshaftpflichtversicherung (nur bei freiberuflichen Hebammen!) an die nebenstehende Postanschrift zuzusenden. In einem formlosen Anschreiben sind Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, die Art der Tätigkeit, d.h. freiberuflich (Vorsorgen, Nachsorgen, Geburten, Kurse) oder fest angestellt (mit Adresse des Arbeitgebers) anzugeben.
Sie können aber auch gerne Ihre Dokumente persönlich vorbeibringen (bitte nur nach vorheriger Terminabsprache mit Vorlage der Originalberufserlaubnisurkunde).
Des Weiteren erfolgt durch das Gesundheitsamt die Erfassung und hygienische Überwachung von Hebammenpraxen und Geburtshäusern sowie die Überprüfung der Eignung eines Fortbildungsangebotes für Hebammen und ebenso die Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung der Hebammen (in 3 Jahren müssen 60 Fortbildungsstunden gemäß § 7 HebO NRW nachgewiesen werden). weitere Informationen zur Fortbildungspflicht
Für die Überprüfung der Eignung eines Fortbildungsangebotes für Hebammen ist es erforderlich, dass der Veranstalter die Seminarbeschreibung ausfüllt und hier einreicht.
Für die Überprüfung der Eignung einer Fortbildungsveranstaltung wird eine Gebühr von € 25,00 erhoben. Ebenso für gewünschte Bescheinigungen für An- und Abmeldungen.
Forschungsprojekt zur Hebammenarbeit
Die Hochschule für Gesundheit in Bochum hat ein neues Forschungsprojekt in dem es um die Hebammenarbeit geht (Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in NRW). Interessierte Hebammen können an einer Befragung teilnehmen.