Informationen für Hebammen
Informationen für Hebammen
Seit dem 1. April 2024 registriert und überwacht nicht mehr das Gesundheitsamt die Hebammen, sondern die Bezirksregierungen. Grundlage ist das Hebammengesetz (gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 12 ZustVO HB NRW). Die Bezirksregierung ist damit vor allem zuständig für:
- die Erteilung der Berufserlaubnis
- die Aufsicht über die praktischen Studienanteile (insbesondere die Registrierung und Überwachung der Praxisanleitenden)
- die Überwachung aller in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen (insbesondere die jährliche Überprüfung der Fortbildungspflichten)
Ihre Ansprechpartnerin: die Bezirksregierung Düsseldorf
Bitte wenden Sie sich mit allen Anliegen rund um Berufserlaubnis, Registrierung und Fortbildungsnachweise an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de