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Informationen für Hebammen

Hebamme und schwangere Frau © Gelpi/fotolia.com
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Informationen für Hebammen

Seit dem 1. April 2024 registriert und überwacht nicht mehr das Gesundheitsamt die Hebammen, sondern die Bezirksregierungen. Grundlage ist das Hebammengesetz (gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 12 ZustVO HB NRW). Die Bezirksregierung ist damit vor allem zuständig für:

  • die Erteilung der Berufserlaubnis
  • die Aufsicht über die praktischen Studienanteile (insbesondere die Registrierung und Überwachung der Praxisanleitenden)
  • die Überwachung aller in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen (insbesondere die jährliche Überprüfung der Fortbildungspflichten)


Ihre Ansprechpartnerin: die Bezirksregierung Düsseldorf

Bitte wenden Sie sich mit allen Anliegen rund um Berufserlaubnis, Registrierung und Fortbildungsnachweise an:

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de