Die Aufnahme erhöhter Bleikonzentrationen über einen längeren Zeitraum sollte vermieden werden, da sie zu Gesundheitsschäden führen kann. Insbesondere bei Ungeborenen, Säuglingen und Kindern kann die vermehrte Aufnahme von Blei zum Beispiel zu Schädigungen des Nervensystems führen oder die Blutbildung beeinträchtigen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, dass – selbst bei Einhaltung des Blei-Grenzwerts von 0,01 mg/l – Säuglinge grundsätzlich nicht mit Trinkwasser versorgt werden sollten, das durch Bleileitungen geflossen ist.
In Deutschland werden Bleirohre in der Trinkwasserversorgung grundsätzlich seit 1973 nicht mehr verwendet. Aber auch in Häusern älteren Baujahres wurden in der hiesigen Region überwiegend andere Leitungswerkstoffe als Blei eingebaut.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob in Ihrer Trinkwasserinstallation Bleileitungen vorhanden sind, können Sie zum Beispiel einen Gas- und Wasserinstallateur zu Rate ziehen, der zumindest für die frei sichtbaren Leitungsabschnitte unmittelbar hinter dem Trinkwasserhausanschluss eine entsprechende Auskunft geben kann.
Bei dem Vorhandensein von Bleirohren beziehungsweise einem diesbezüglichen Verdacht kann eine Trinkwasseruntersuchung Aufschluss über eine mögliche Grenzwertüberschreitung für Blei geben. Der Bleigehalt wird durch eine gestaffelte Stagnationsbeprobung nachgewiesen. Hierzu sollten Sie für die Beprobung und Untersuchung des Trinkwassers ein Labor beauftragen, dass über eine Akkreditierung gemäß Trinkwasserverordnung verfügt.