Gebäudewasserversorgungsanlagen
Gebäudewasserversorgungsanlagen
Gebäudewasserversorgungsanlagen (Anlagen der Trinkwasserinstallation) umfassen alle Rohrleitungen, Armaturen und Anlagen, die sich zwischen der Übergabestelle des Trinkwassers durch den Wasserversorger am Hausanschluss und der Entnahmestelle, dem "Zapfhahn des Verbrauchers", befinden.
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Überwachung des Trinkwassers in Installationen, die im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit betrieben werden, z.B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen unterliegen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit bereitgestellt wird, der Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.
Eine öffentliche Tätigkeit wird als Bereitstellung von Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden Personenkreis definiert. Dieser Personenkreis steht nicht in Verbindung mit der bereitstellenden Person. Anlagen mit gewerblicher Nutzung unterliegen hingegen nicht der Anzeigepflicht. Unter einer gewerblichen Tätigkeit wird die mittelbare oder unmittelbare, zielgerichtete Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder sonstigen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit verstanden.
Das Gesundheitsamt berät Sie gerne zu Fragen hinsichtlich der Trinkwasserhygiene, welche Maßnahmen bei Beanstandungen des Trinkwassers ergriffen werden können und welche Untersuchungen sinnvoll sind, um die Qualität des Trinkwassers zu überprüfen.
Weitere Informationen:
Legionellenuntersuchungen im Warmwasser
Blei im Trinkwasser
Trinkwasserverordnung