Legionellen - Landeshauptstadt Düsseldorf

Untersuchungspflichtige Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Untersuchungspflichtige Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Untersuchungspflichtige Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Werden Gebäudewasserversorgungsanlagen im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit betrieben, sind deren Betreiber laut Trinkwasserverordnung unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, eigenständig regelmäßige Untersuchungen des Warmwassers auf Legionellen durchführen zu lassen.

Diese Regelung gilt nur für Gebäudewasserversorgungsanlagen, in denen Duschen vorhanden sind und bei denen die Wassererwärmung zentral in einer sogenannten Großanlage erfolgt. Dazu zählen alle Erwärmungsanlagen mit einem Gesamt-Speichervolumen von mehr als 400 Litern oder Anlagen mit Warmwasserleitungen, die zwischen dem Speicher beziehungsweise dem Trinkwassererwärmer und der entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser enthalten. Bei Fragen zur Art Ihrer Wassererwärmungsanlage können Sie zum Beispiel Ihren Gas- und Wasserinstallateur um Auskunft bitten.

Trinkwassererwärmer, die nicht zentral betrieben werden, zum Beispiel elektrische Durchlauferhitzer oder Gas-Durchlauferhitzer sowie zentrale Erwärmungsanlagen, bei denen die oben erwähnten Wasserinhalte beziehungsweise Speichervolumina unterschritten werden (Kleinanlagen), müssen nicht untersucht werden. Ausgenommen sind darüber hinaus alle Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Untersuchungsintervalle betragen drei Jahre für Trinkwassererwärmungsanlagen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrieben werden, und ein Jahr für Anlagen, die im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit genutzt werden.

Laut Definition der Trinkwasserverordnung zählen zu den gewerblichen Tätigkeiten beispielsweise die Vermietung von Wohnraum oder von gewerblich genutzten Immobilien. Wird eine gewerbliche Immobilie, wie etwa eine Autowerkstatt, vom Eigentümer selbst genutzt und nicht vermietet, unterliegt sie nicht der Untersuchungspflicht auf Legionellen. Eine öffentliche Tätigkeit liegt beispielsweise bei Krankenhäusern, Seniorenheimen, Hotels, Schulen und Kindertagesstätten vor. Weitere Erläuterungen zum Kreis der untersuchungspflichtigen Objekte sowie zusätzliche Informationen zu den Untersuchungen finden Sie in den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Legionellenuntersuchungen

Durchführung der Untersuchungen

Trinkwasserprobenahmen und die Untersuchungen auf Legionellen oder andere Untersuchungsparameter dürfen nur von Laboren durchgeführt werden, die über eine Akkreditierung gemäß Trinkwasserverordnung verfügen. Eine Liste über die akkreditierten Trinkwasserlabore in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (­LANUV).

Bitte beachten Sie, dass für die Entnahme von repräsentativen Wasserproben Probeentnahmestellen vorhanden sein müssen, die fachgerecht, in der Regel durch die Abflamm-Methode (Erhitzung der Armatur mittels Gasbrenner) desinfiziert werden können. In Wohnungen können die Proben beispielsweise direkt an den Wasserhähnen entnommen werden. Am Ausgang des Warmwasserspeichers oder -erwärmers und am Wiedereintritt des Zirkulationsrücklaufs sind, falls nicht vorhanden, entsprechende Probenahmestellen einzurichten.

Bei der Auswahl der Probenahmestellen sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) zu beachten.

Gefahren bei erhöhtem Legionellengehalt

Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen in natürlichen Gewässern vorkommen und somit auch im Trinkwasser vorhanden sind. In diesen Konzentrationen stellen sie in der Regel keine Gesundheitsgefahr dar. Eine starke Vermehrung von Legionellen – beispielweise durch eine unsachgemäß betriebene Trinkwassererwärmungsanlage – kann jedoch gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Die Bakterien können über die Lunge aufgenommen werden, wenn legionellenhaltiges Wasser als feiner Sprühnebel eingeatmet wird und unter Umständen zu einer Infektion der Verbraucherin oder des Verbrauchers führen. Daher gilt, wenn das Warmwassersystem befallen ist, das Duschen als Hauptübertragungsweg für Legionellen.

Eine Erkrankung muss nicht zwangsläufig die Folge sein, sie kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Das gesundheitliche Risiko ist insbesondere erhöht bei abwehrgeschwächten Personen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Legionelleninfektionen können zwei verschiedene Krankheitsbilder hervorrufen. Das weitaus häufiger auftretende und vergleichsweise milde verlaufende "Pontiac-Fieber" ähnelt einem fiebrigen, grippalen Infekt und klingt meist nach wenigen Tagen wieder ab. Bei der seltener vorkommenden Legionärskrankheit handelt sich um eine Lungenentzündung, die einen schweren, unter Umständen tödlichen Verlauf nehmen kann, insbesondere, wenn sie nicht ärztlich behandelt wird.

Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt bei 100 Koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser. Dies ist der Wert, bei dessen Erreichen laut Trinkwasserverordnung eine von der Trinkwasserinstallation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Risikoabschätzung einzuleiten sind.

Maßnahmen beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts

Wird der technische Maßnahmenwert erreicht, ist der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Diese hat er eigenständig zu ergreifen, ohne dass es der Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf.

Laut Trinkwasserverordnung muss der Betreiber unverzüglich die folgenden Schritte einleiten:

  • Das Gesundheitsamt ist über das Erreichen bzw. über die Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts und über alle ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten.
  • Es sind Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen für die Überschreitung durchzuführen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung der Gebäudewasserversorgungsanlage sowie eine Prüfung auf etwaige Mängel in Aufbau und Betrieb beinhalten (Überprüfung auf die Einhaltung der sogenannten allgemein anerkannten Regeln der Technik).
  • Auf Grundlage der Ortsbesichtigung sowie weiterer Ermittlungen und Trinkwasseruntersuchungen ist eine Risikoabschätzung zu erstellen.
  • Es sind Maßnahmen durchzuführen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
  • Über das Ergebnis der Risikoabschätzung und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich durch den Betreiber informiert werden.

Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) zu beachten.

Wichtig ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits sehr frühzeitig über die festgestellten erhöhten Legionellenkonzentrationen zu informieren, damit sie in eigener Verantwortung vorsorglich Schutzmaßnahmen ergreifen können. Um das Risiko einer möglichen Infektion mit Legionellen zu minimieren, können beispielsweise die Nutzung von Duschen und andere Handlungen vermieden werden, bei denen feine Wassertröpfchen eingeatmet werden könnten.

Vorbeugende Maßnahmen

Um erhöhte Legionellenkonzentrationen im Warmwasser zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Trinkwassererwärmungsanlage richtig betreiben.

Folgende Hinweise sollten Sie berücksichtigen:

  • Ausreichende Temperaturen: Die Temperaturen im Trinkwassererwärmer sollten dauerhaft mindestens 60°C und der Wärmeverlust im gesamten System nicht mehr als 5°C betragen.
  • Effektive Wärmedämmung: Unnötige Wärmeverluste können durch eine fachgerechte Wärmedämmung der Leitungen und durch den dauerhaften Betrieb einer ausreichend dimensionierten Zirkulationspumpe vermieden werden.
  • Hydraulischer Abgleich: Das Zirkulationssystem sollte hydraulisch abgeglichen werden, damit eine gleichmäßige Durchströmung der Leitungen erfolgen kann.
  • Angepasste Speichergröße: Das Volumen des Speichers sollte nicht überdimensioniert, sondern an den tatsächlichen Warmwasserverbrauch angepasst sein.
  • Vermeidung von Stagnation: Nicht genutzte Leitungen, in denen das Wasser über einen längeren Zeitraum steht, können sich negativ auf die Wasserhygiene auswirken und sollten daher entfernt werden.
  • Regelmäßige Wartung: Defekte Anlagenteile und Leitungen müssen erneuert werden.

Weitere wichtige Hinweise für einen sicheren hygienischen Betrieb Ihrer Trinkwassererwärmungsanlage finden Sie hier.

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