Das ProstSchG beabsichtigt Prostituierte besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Als Prostitution wird jegliche sexuelle Dienstleistung gegen Bezahlung bezeichnet. Zudem soll es gesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen schaffen und dem Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen dienen. Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei sollen bekämpft werden.
Das ProstSchG schreibt eine Anmeldung bei der Ordnungsbehörde und eine gesundheitliche Beratung für Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor. Im Rahmen der gesundheitlichen Beratung wird über die Themen Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs durch die Beratungskräfte des Gesundheitsamtes informiert.