Hygienebelehrung (Gesundheitszeugnis)

Gemüse putzen ©Africa Studio/fotolia.com

Hygienebelehrung (Gesundheitszeugnis)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,

  • die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.

Einen Termin für die Belehrung können Sie über die Online-Terminvereinbarung  verbindlich buchen. Die Belehrung ist grundsätzlich kostenpflichtig in Höhe von 30,00 Euro. Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.

Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, müssen einen Dolmetscher ihrer Wahl zur mündlichen Belehrung mitbringen. Der Dolmetscher übersetzt die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung.

Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.

Belehrungszeiten und -zeitraum

Belehrung vormittags (außer am 1. Donnerstag im Monat nachmittags): Um
8.00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 9.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt.
Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.

Belehrung am 1. Donnerstag im Monat: Um 13.00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 14.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt.

Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.

Voraussetzungen und Unterlagen

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte hier  an oder kommen Sie persönlich im Gesundheitsamt vorbei.

Eine persönliche Terminvergabe ist während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) möglich.

Sie benötigen einen Lichtbildausweis, z. B.: Personalausweis, Führerschein oder Pass.

 

Terminvergabe

Für die Teilnahme an einer Belehrung für Personen im Umgang mit Lebensmitteln gemäß
§ 43 Infektionsschutzgesetz benötigen Sie einen Termin.

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte hier  an oder kommen Sie persönlich im Gesundheitsamt vorbei.

Eine persönliche Terminvergabe ist während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) möglich.

Eine Voranmeldung ist nur gegen Vorauszahlung der Gebühr möglich.

Was ist zu bezahlen?

30,00 Euro. Eine Vorauszahlung ist erforderlich (kostenfrei bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses).
6,00 Euro (Zweitschrift des Belehrungsnachweises)
Die Ausgabe des Duplikates ist montags- donnerstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr möglich. 

Befreiungen

Ja
Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.

Ermäßigungen

Nein

Belehrungsnachweis

Nach der Belehrung wird Ihnen ein Belehrungsnachweis, jeweils für Sie und Ihren Arbeitgeber ausgehändigt. Sollte Ihnen der Belehrungsnachweis abhanden kommen, können Sie sich eine Zweitschrift ausstellen lassen. Diese Zweitschrift kann im Gesundheitsamt Düsseldorf unter Telefon
0211 - 8992618 beantragt werden, sofern die Belehrung hier stattgefunden hat.

Kontakt

  • Gesundheitsamt
    Kölner Straße 180
    40227 Düsseldorf

    Fahrplanauskunft
  • Telefon
    0211 - 8992618
    Telefax
    0211 - 8929070

  • Öffnungszeiten
    Mo-Do 8-16 Uhr und
    Fr 8-13 Uhr