Auf Beschluss des Rates richtete die Landeshauptstadt Düsseldorf 1986 eine Gleichstellungssstelle ein. Sie ist direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet. Seitdem arbeiten unterschiedliche Teams des Amtes für Gleichstellung und Antidiskriminierung auf Grundlage des Artikel 3, Abs. 2, Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt das Gleichstellungsbüro bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um die Chancengleichheit bei Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu optimieren. Darüber hinaus werden Zielvereinbarungen zur Chancengleichheit getroffen, um beispielsweise den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und die Bedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren. Die dazu erstellten Berichte unterliegen einem regelmäßigen "Controlling".
Mit Frauenvereinen und -verbänden, Organisationen und Gremien in Düsseldorf sind tragfähige Netzwerke zu unterschiedlichen Schwerpunkten entstanden, um gleichberechtigte Chancen für Frauen und Männer in vorhandenen Strukturen zu erwirken und Benachteiligungen abzubauen.
Das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung vertritt ebenso den gleichstellungsrelevanten Grundsatz in politischen Gremien, in Fachgruppen, Arbeitskreisen und "Runden Tischen" und weist auf bestehende Defizite hin. Auch hier werden entsprechende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen mit Kooperationenspartner*innen erarbeitet und umgesetzt.
Das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung bietet darüber hinaus öffentliche Foren und Diskussionsrunden, Seminare und Workshops zu geschlechtergerechten Themen an. Es gibt jährlich zum Internationalen Frauentag ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm heraus und veröffentlicht Flyer und Broschüren zu aktuellen Themen, die beispielsweise auch auf neue gesetzliche Regelungen hinweisen.