Gebühren

Müllabfuhr

Gebühren

Die Erfassung und die Entsorgung der Abfälle kostet rund 105 Mio. Euro im Jahr. Diese aus Gebühren zu finanzierende Summe wird vollständig und ausschließlich für Serviceleistungen, die Ihnen im Bereich der Abfallsammlung und -entsorgung wieder zu Gute kommen, verwendet.

Das heißt bei der Gebührenkalkulation werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur die Kosten angesetzt, die durch die Abfallentsorgung entstehen. Neben den bereits erwähnten Leistungen gehören dazu auch die Entsorgung des Mülls aus den Straßenpapierkörben und die Beseitigung wilder Müllablagerungen im öffentlichen Straßenraum, wenn sich Verursacher nicht ermitteln lassen.

Die Abfallgebühren 2024 setzen sich damit wie folgt zusammen:

  • Grundgebühr: 80,40 Euro je Restmüllbehälter im Jahr. Die Grundgebühr wird pro Behälter und Jahr erhoben und richtet sich damit nach der Anzahl der Sammelbehälter.
  • + Leistungsgebühr: 3,744 Euro je Liter Restmüllbehältervolumen x Leerung pro Woche. Die Leistungsgebühr wird pro Liter bereit gestelltem Behältervolumen berechnet und berücksichtigt somit die Größe der Sammelbehälter und die Häufigkeit der Leerungen.
  • ggf.: - Teilserviceabschlag: 71,35 Euro je Behälter x Leerung pro Woche (35,68 Euro bei 14-täglicher Leerung). Für Restmüllbehälter von 60 Liter bis 240 Liter Volumen in den festgelegten Teilservicegebieten Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterbach und Hubbelrath gibt es einen festen Abschlag auf die Leistungsgebühr.
  • ggf.: + Zuschlag Kellerservice: 34,10 Euro je Behälter x Leerung pro Woche (17,05 Euro bei 14-täglicher Leerung). Für Restmüllbehälter, die in Kellern stehen und von der AWISTA herausholt und wieder zurückstellt werden, wird ein fester Leistungszuschlag je wöchentlicher Behälterleerung berechnet.
  • ggf.: - Abschlag Eigenkompostierung: 0,42 Euro je Liter Restmüllbehältervolumen x Leerung pro Woche. Bei vollständiger Eigenkompostierung wird die Leistungsgebühr um einen festen Betrag pro Liter bereit gestelltes Behältervolumen reduziert.

 

Mindestrestmüllvolumen und Sparmöglichkeiten

Mindestrestmüllvolumen und Sparmöglichkeiten

Wie groß muss die Restmülltonne sein?

Pro gemeldeter Person und Woche muss mindestens ein Restmüllvolumen von 20 l zur Verfügung stehen. In Düsseldorf fallen durchschnittlich pro Person wöchentlich ca. 30 l Restmüll an. Bitte beachten Sie bei der Überlegung, welche Behälteranzahl und -größe für Sie die beste Lösung ist, dass die tatsächlich anfallende Abfallmenge auch untergebracht werden kann.

Wie können Gebühren gespart werden?

Wenn Bioabfälle über eine Biotonne getrennt gesammelt oder vollständig auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, kann das Mindestrestmüllvolumen auf 15 Liter pro Person und Woche reduziert werden. Ein 4 -Personenhaushalt benötigt so statt einer 80 l-Tonne nur noch eine 60 l-Tonne. Wenn Sie geeignete Abfälle selber kompostieren Eigenkompostierung, erhalten Sie außerdem einen Abschlag auf Ihre Leistungsgebühr.

Mit dem Gebührenrechner können Sie Ihre Abfallgebühren individuell berechnen.

Behälterbestellung

Behälterbestellung

Neu-, Ab- oder Umbestellungen nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz entgegen.

Werden Behälter ab- oder umbestellt, wird für den zusätzlichen Aufwand eine Behälterwechselgebühr von 25,00 Euro erhoben. Sollten Sie für Ihren Haushalt keine passende Behältergröße finden, besteht auch die Möglichkeit, einen Sammelbehälter gemeinsam mit Ihren Nachbarn in der näheren Umgebung zu nutzen. Lassen Sie sich hierzu beraten.

AWISTA GmbH und das Amt für Umwelt- und Verbrauerschutz haben einen Flyer und eine Broschüre heraus gegeben, die Architekten und Bauherren darüber informieren, welche Kriterien bei der Einrichtung eines Abfallbehälterstandplatzes zu beachten sind. Nähere Informationen und Möglichkeiten einer individuellen Beratung finden Sie hier.