Was ist Kindertagespflege?

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches und zeitlich flexibles Betreuungskonzept. Hier betreuen Tagesmütter beziehungsweise Tagesväter vorrangig Kinder unter drei Jahren.

Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?

Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?

Das Team des i-Punkt Familie unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson für Ihr Kind. In der Servicestelle erhalten Sie erste Informationen zu Fragen wie Kontaktaufnahme, Vermittlungswege und Kosten. Eine weitergehende Beratung und Vermittlung erfolgt durch die Fachberatungsstellen der freien Träger des Verbundes.

Sie möchten Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater werden?

Sie möchten Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater werden?

Die Betreuung von Kindern ist eine schöne und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe. Um eine optimale Tagespflege für Kinder zu gewährleisten, bedarf es deshalb einer ausreichenden Vorbereitung. Wenn Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten möchten, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Hierzu können Sie sich im i-Punkt Familie informieren. Die für eine Pflegeerlaubnis nötige Eignungsfeststellung übernehmen die Fachberatungsstellen der freien Träger des Verbundes. Hierbei werden beispielsweise pädagogische, gesundheitliche und räumliche Voraussetzungen geprüft. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen, Versicherungen und den gesetzliche Grundlagen.

Bildung- und Teilhabe (BuT)

Bildung- und Teilhabe (BuT)

Für Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden kann die Kindertagespflegeperson ein Verpflegungsentgelt erheben. Familien in schwieriger finanzieller Situation können mit dem Bildungs- und Teilhabepaket eine Förderung für die Verpflegung beantragen.

Qualifizierung in der Kindertagespflege

Um erstmalig in der Kindertagespflege tätig werden zu können, ist eine Qualifikation nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (im Folgenden QHB genannt) nachzuweisen. Die QHB-Qualifizierung umfasst 300 Unterrichtsstunden. Sozialpädagogische Fachkräfte müssen aufgrund Ihrer bereits vorliegenden Vorbildung diese 300 Stunden nicht absolvieren. Um die vertieften Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege nachzuweisen, ist es für sozialpädagogische Fachkräfte ausreichend eine entsprechende Qualifizierung über 80 Stunden nachzuweisen.

Auch bereits tätige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit Ihre Kenntnisse im Rahmen eines 160+ QHB-Kurses zu vertiefen und zu erweitern.

Nähere Informationen zur Qualifizierung und möglichen Fördermöglichkeiten der Qualifizierungsmaßnahmen durch das Jugendamt Düsseldorf entnehmen Sie bitte dem Forum Kindertagespflege Ausgabe 6.

Sind Sie an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege interessiert, wenden Sie sich bitte zur persönlichen Beratung an eine der vom Jugendamt beauftragten Fachberatungsstellen.

Fortbildung

Gemäß § 21 Absatz 3 KiBiz sind Kindertagespflegepersonen zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in Kindertagespflege verpflichtet, mindestens fünf Stunden jährlich Fortbildungsangebote wahrzunehmen.

Darüber hinaus ist in Düsseldorf festgelegt, dass innerhalb von fünf Jahren mindestens 50 Fortbildungsstunden insgesamt nachzuweisen sind. Von diesen 50 Fortbildungsstunden entfallen 25 Stunden auf festgelegte Pflichtbausteine.

Nähere Informationen zu Fortbildungen erhalten Sie im Forum Kindertagespflege Ausgabe 3.

Bundesprojekt 'ProKindertagespflege'

Bundesprojekt 'ProKindertagespflege'

Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach QHB

Das Bundesprogramm "ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt" ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und wird von diesem gefördert. Das Jugendamt der Stadt Düsseldorf nimmt seit 2019 an diesem Bundesprogramm teil, was ein wichtiger Faktor zur weiteren Professionalisierung der Tätigkeit in der Kindertagespflege darstellt. Das Jugendamt der Stadt Düsseldorf beteiligt sich auch im Jahr 2022 an dem Bundesprogramm "ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt". Ziel des Programms ist es, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen weiter zu entwickeln.

Die Anforderungen an die Kindertagespflegepersonen steigen stetig; beispielhaft seien hierfür genannt die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien, Sprachförderung und Sprachbildung sowie die Erstellung von Bildungsdokumentationen. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen muss an die wachsenden Anforderungen in der Kindertagespflege angepasst werden.

Mit dem Bundesprogramm "ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt" stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gezielt die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Nach dem Motto "Qualifiziert Handeln und Betreuen" setzt das Bundesprogramm auf Qualifizierung der Tagesmütter und -väter, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen.

Seit Beginn des Jahres 2021 bieten die Düsseldorfer Bildungsträger daher ausschließlich Qualifizierungskurse für Kindertagespflegepersonen nach dem Konzept des "Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege QHB" als Grund- und Aufbauqualifizierung an.

Während der Schwerpunkt der Förderung in den vergangenen Förderjahren auf die Grund- und Aufbauqualifizierung neu tätig werdender Kindertagespflegepersonen gelegt wurde, sollen in der aktuellen Förderphase die bereits tätigen Kindertagespflegepersonen gefördert und durch die Anschlussqualifizierung gestärkt werden.

Für bereits tätige Kindertagespflegepersonen wird eine "Anschlussqualifizierung QHB 160+" mit 140 Unterrichtseinheiten und 40 Unterrichtseinheiten des Selbstlernens angeboten.

Im Rahmen des Bundesprogramms besteht im Jahr 2022 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anschlussqualifizierung QHB 160+ entstehenden Kosten zu finanzieren.

Dabei geht es ausschließlich um die Anschlussqualifizierung QHB 160+ für bereits tätige Kindertagespflegepersonen, die noch an keiner QHB-Qualifizierung teilgenommen haben, sondern ihre Grundqualifikation beispielsweise im Rahmen des DJI 160-Curriculums erworben haben. Voraussetzung ist, dass die Stadt Düsseldorf gemäß § 87a SGB VIII für die Kindertagespflegeperson zuständig ist und die Qualifizierungsmaßnahme inkl. der nach Kursabschluss stattfindenden Lernergebnisfeststellung in diesem Jahr abgeschlossen ist.

Im Sinne einer guten, den Bedürfnissen und Anforderungen angepassten Betreuung für unsere Kleinsten wünscht sich das Jugendamt der Stadt Düsseldorf ein reges Interesse an der Teilnahme am Bundesprogramm.

Weitere Information zum Bundesprogramm erhalten interessierte Personen durch ihre Fachberatungen und unter Telefon 0211 - 8995192 (Bundesprogramm 'ProKindertagespflege' des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf).

Hotline und Öffnungszeiten

  • Hotline i-Punkt Familie0211 89-98870
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  • i-Punkt Familie
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