Was bedeutet Jugendschutz eigentlich?

Was bedeutet Jugendschutz eigentlich?

Informationen für Teens

Wie Du sicherlich weißt, gibt es in unserer Gesellschaft gewisse "Spielregeln" (z.B. Gesetze und Ge-/Verbote). Wahrscheinlich hast Du bereits von einigen Verboten gehört oder manche vielleicht schon am eigenen Leib erfahren. Regeln und Verbote mögen im ersten Augenblick oft "unfair" oder "blöd" erscheinen, aber meist steckt eine ganz einfache und logische Begründung dahinter. Keineswegs möchte man Dich mit Regeln und Verboten ärgern, sondern sollen Dich diese schützen und uns allen ein gutes und gesittetes Zusammenleben ermöglichen.

Du kennst wahrscheinlich das Verbot, dass Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol trinken dürfen, oder auch das Verbot, dass du manche Filme aufgrund Deines Alters nicht ansehen darfst. Diese beiden Verbote sind Teil des Jugendschutzes. Da sowohl Dein Körper als auch Deine Psyche noch in der Entwicklung stecken, hat beispielsweise der Konsum von Alkohol einen ganz anderen gesundheitsschädlichen Einfluss auf deinen Körper und deine Organe, als bei einem Erwachsenen. Auch das anschauen von nicht altersgerechten Filmen kann bei Dir ggf. starke Angst hervorrufen und sich so negativ auf Deine Psyche auswirken.
Deshalb liegt uns Dein Schutz auch besonders am Herzen!

Der Jugendschutz verfolgt den Zweck, Dich vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit (z.B. öffentliche Orte wie Kino, Bars, Discotheken etc.), vor dem Konsum von Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas etc. sowie vor bestimmten Medien zu schützen. Festgehalten sind all diese Regelungen im Jugendschutzgesetz.

Die wichtigste aller Fragen: Was darf ich ab wann und wo?

Um diese Frage beantworten zu können, müsste man hier eigentlich etwas weiter ausholen. Aber wer will schon Ewigkeiten lesen? Nutze daher einfach die Tabelle rechts, sie verschafft Dir einen super Überblick!

Die in der Tabelle aufgeführten Begriffe stammen allerdings alle aus dem Jugendschutzgesetz. Es kann also durchaus sein, dass Dir der ein oder andere Begriff unbekannt erscheint und die Frage "Was bedeutet das?" in Dir auslöst.

Aber kein Grund zur Sorge! Nachfolgend haben wir für Dich einige FAQs zusammengestellt und dabei versucht alle unklaren Begriffe zu erklären.

Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du uns auch gerne eine E-Mail an folgende Adresse schicken: dj-team.osd@duesseldorf.de 

 

Hier die versprochenen FAQs zur Tabelle...

Jugendgefährdender Betrieb, Ort und Veranstaltung

Hiermit sind Gewerbebetriebe und öffentliche Orte sowie Veranstaltungen gemeint, an denen eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder des Jugendlichen droht. Bei folgenden Beispielen kann es sich um solche Betrieben und öffentliche Orte sowie Veranstaltungen handeln: Orte an denen Alkohol konsumiert wird (z.B. Kneipen), Orte mit Drogenhandel, Bordelle, Sex-Shops, ...

Mitarbeiter/Innen des Ordnungs- und Servicedienstes können Dich zudem auffordern öffentliche Plätze wie beispielsweise Parks und Grünanlagen zu verlassen oder dich sogar nach Hause bringen, wenn von diesen Orten eine Gefahr für Dich ausgeht!

Alkoholische Getränke

Zu alkoholischen Getränken zählen u.a. Bier, Wein und Schaumwein (Sekt).
Der Erwerb und Konsum dieser alkoholischen Getränke ist ab dem Alter von 16 Jahren erlaubt.

Unter "anderen alkoholischen Getränken" (Spirituosen) versteht man starke alkoholische Getränke wie z.B. Tequila, Wodka, Rum, Schnaps, Weinbrand.
Spirituosen dürfen lediglich von volljährigen Personen, also ab 18 Jahren, erworben und konsumiert werden.

Bildträger

Bildträger sind z.B. Blu-rays, DVDs, CDs, USB-Sticks also alles, worauf man etwas speichern kann und was transportierbar ist. Auch das Smartphone kann als Bildträger bezeichnet werden. 

Kinder und Jugendliche in verschiedenen Altersklassen verarbeiten gesehende Ereignisse unterschiedlich. Was für den einen als harmlose Film- oder Spielszene wahrgenommen wird, kann einem anderen große Angst bereiten. Daher können sich nicht altersentsprechende Film- oder Spielszenen (z.B. hohes Maß an Gewalt, Beziehungskonflikte, Verfolgung etc.) negativ auf die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen auswirken. Zum Schutz werden deshalb Filme sowie Film- und Spielprogramme mit einer Altersfreigabe/Altersbeschränkung gekennzeichnet ("FSK-Zeichen").

Bildschirmspielgeräte

Bei Bildschirmspielgeräten handelt es sich hauptsächlich um fest installierte Geräte mit einem großen Bildschirm (z.B. Flippergeräte) oder um Spielekonsolen, auf denen elektronische Spiele gespielt werden.

Erziehungsbeauftragte / Personensorgeberechtigte Person

Bei einer erziehungsbeauftragten Person handelt es sich um eine Person, die von den Eltern mit der vorübergehenden Erziehung beauftragt wurde. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Erziehungsbeauftragt können z.B. Geschwister, Verwandte oder Freunde sein. Im Zweifelsfall muss die Beauftragung durch die Eltern nachweisbar sein.

Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder ein gesetzlich bestimmter Vormund.

Jugendschutz bedeutet aber nicht nur die Kontrolle und Überprüfung, dass das Jugendschutzgesetz auch wirklich eingehalten wird. Auch für Dich und Deine Freunde sind wird da!

Du hast Probleme oder steckst in Schwierigkeiten? Ein Freund oder eine Freundin von Dir?

Du kannst Dich jederzeit an die Problemberatung des Jugendamtes wenden. Die Kollegen werden versuchen Dir zu helfen und mit Dir gemeinsam eine Lösung finden! Also, keine Bange und einfach unter 02811 8992400 anrufen!

Im Folgenden stehen Dir noch weitere Links zur Verfügung, die Dich interessieren könnten.