Der Jugendrat vertritt die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen in der Stadt. Er wurde am 27. November 2019 von Düsseldorfer Jugendlichen im Alter von elf bis 21 Jahren für die nächsten drei Jahre gewählt und setzt sich aus 31 Mitgliedern zusammen.
Die nächsten Jugendratswahlen finden am 16. November 2022 statt. In dem Flyer erhältst du alle wichtigen Informationen zur Wahl und wie du dich beteiligen kannst.
Du bist zwischen 14 und 20 Jahre alt und hast Interesse dich als Kandidatin bzw. Kandidat für den nächsten Jugendrat zu bewerben? Dann kannst du dir hier die zwei notwendigen Formulare herunterladen. Diese kannst du vollständig ausgefüllt bis zum 30. September 2022 im Jugendinformationszentrum zeTT, Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf abgeben.
Bei seiner Arbeit wird er von Vertreterinnen und Vertretern des Rates (beratende Mitglieder) und der Geschäftsstelle des Jugendrates tatkräftig unterstützt. Die Geschäftsstelle ist beim Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf angesiedelt.
Die offizielle Vertretung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Düsseldorf gibt es seit der ersten Wahl am 23. Oktober 2007. Der Jugendrat wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er trifft sich jährlich mindestens viermal, seine Sitzungen sind öffentlich und finden im Rathaus statt.
In den Sitzungen werden Ideen diskutiert, eigene Projekte entwickelt und Beschlüsse gefasst, die dann an die Politik weitergeleitet werden, denn der Jugendrat kann Anträge und Anfragen an die zuständigen Gremien der Stadt beschließen.
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umweltschutz
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Bauausschuss
Integrationsrat
Jugendhilfeausschuss
Kulturausschuss
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Schulausschuss
Sportausschuss
alle Bezirksvertretungen
Über die Ziele und Aufgaben des Jugendrates gibt es in der Geschäftsordnung des Jugendrates der Landeshauptstadt Düsseldorf noch mehr zu lesen, die im Düsseldorfer Amtsblatt abgedruckt wurde.