Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde berät

  • in allen Fragen des Betreuungsrechts
  • zu den Voraussetzungen für die Einleitung einer Betreuung
  • zum Verlauf des Betreuungsverfahrens
  • zur Tätigkeit der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Die Betreuungsbehörde informiert über

  • Vollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Die Betreuungsbehörde beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf

  • Vollmachten
  • Betreuungsverfügungen

Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10 Euro.

 

Die Betreuungsbehörde unterstützt

  • Bevollmächtigte

Für Einrichtungen und Institutionen führt die Betreuungsbehörde Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu privaten Vorsorgemöglichkeiten durch.

Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich Betreuungen übernehmen oder bereits führen, erhalten Unterstützung, Beratung und Information bei den Düsseldorfer Betreuungsvereinen.

Einen Beratungstermin vereinbaren

  • Servicetelefon

    0211 - 8998959

    E-Mail
  • Termin nach Vereinbarung

  • Willi-Becker-Allee 7
    40227 Düsseldorf
    3. Etage
    Räume 369 bis 380

Zusammenfassende Übersichten