Sicherheit im Haushalt

Sicherheit im Haushalt

Betreut eine Tagespflegeperson Kinder im eigenen Haushalt, trägt sie die Verantwortung dafür, dass die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist.

Im Rahmen der Eignungsfeststellung wird mit den Tagesmüttern und Tagesvätern anhand einer Checkliste die Kindersicherheit ihres Haushaltes überprüft.

Stammt die von Ihnen selbstgesuchte Betreuungsperson aus Ihrem privaten oder familiären Umfeld, und wird ihr Kind dort nur kurzfristig oder wöchentlich unter 15 Stunden betreut, sollten Sie sich persönlich davon überzeugen, dass es in der Wohnung der Tagespflegeperson keinen unnötigen Gefahrenquellen ausgesetzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes führen nur bei umfangreicheren, familiennahen Betreuungsverhältnissen, die eine Pflegerlaubnis erforderlich machen, im Rahmen der Eignungsfeststellung einen Hausbesuch durch.

Informationsmaterial und Beratung zu diesem Thema erhalten Sie in den Fachberatungsstellen und im i-Punkt Familie.