Vorgespräch

Vorgespräch

Im ersten Gespräch mit der Kindertagespflegeperson sollten Sie bereits die Themen ansprechen, die für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes wichtig sind. Bedenken sie, dass die zukünftige Betreuungsperson wissen sollte, was Sie im Umgang mit Ihrem Kind für selbstverständlich halten. So ist es ist von Vorteil, wenn Sie frühzeitig ihre Vorstellungen äußern und besondere Wünsche offen ansprechen.

Beziehen Sie Ihr Kind seinem Alter entsprechend in die Kontaktaufnahme mit ein. Vereinbaren Sie vor dem endgültigen Vertragsabschluss ein zweites Treffen gemeinsam mit Ihrem Kind, damit es vor dem Beginn der Eingewöhnungszeit die Gelegenheit hat, die Kindertagespflegeperson näher kennen zu lernen.

Die folgenden Fragen können Sie als Orientierungshilfe für das Vorgespräch verwenden

  • Ausreichend Platz

Gibt es in der Wohnung genügend Platz für alle anwesenden Kinder? Wo können und dürfen die Kinder spielen und welches Spielzeug ist vorhanden? Wo kann ein kleines Kind gegebenenfalls Mittagsschlaf halten oder ein Schulkind ungestört seine Hausaufgaben erledigen?

  • Spielen

Gibt es Spielmöglichkeiten (Park, Spielplatz, Garten) in der Umgebung der Wohnung?

  • Bringen & Abholen

Besprechen Sie die konkreten Bring- und Abholzeiten an den einzelnen Betreuungstagen. Bedenken Sie mögliche Veränderungen und Ausnahmen.

  • Urlaub

Welche Urlaubsregelungen wollen Sie gemeinsam vereinbaren?

  • Vertretung

Wer soll sich um eine Vertretung kümmern, wenn die Tagespflegeperson (beispielsweise durch Krankheit) ausfällt?

  • Eingewöhnung

Vereinbaren Sie eine Eingewöhnungszeit, in der Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind zur Kindertagespflegeperson gehen.

  • Bezahlung

Besprechen Sie alle Einzelheiten (Höhe, Zeitpunkt, Umfang der Leistungen, Kürzungen, Erhöhungen, Zuschläge).
Die Kindertagespflegeperson kann mit Ihrem Einverständnis einen Antrag auf Geldleistungen beim Jugendamt stellen. Beachten Sie bitte, dass der Vertrag, den Sie mit Ihrer Betreuungsperson geschlossen haben, seine Gültigkeit unabhängig von den Zahlungen des Jugendamtes behält (beispielsweise in Bezug auf die Kündigungsfrist).

  • Essen

Sie sollten die Kindertagespflegeperson darüber informieren, was ihr Kind normalerweise und gerne isst, ob es auf bestimmte Nahrungsmittel empfindlich reagiert und, wie Sie mit Süßigkeiten verfahren. Bei Kleinkindern sollte geklärt werden, ob sie mit dem Löffel essen oder die Flasche bekommen. Wenn Spezialnahrung oder besonders teure Lebensmittel eine Rolle spielen, sollten Sie regeln, wer diese besorgt und bezahlt.

  • Schlafen

Schläft Ihr Kind tagsüber? Wenn ja: Wann, wie oft und wie lange? Gibt es Besonderheiten beim Einschlafen? Klären Sie, ob ein Kinderbett/ eine Matratze vorhanden ist. Denken Sie an den Nuckel und das Kuscheltier.

  • Kleidung & Wäsche

Denken Sie an Wechselwäsche. In der Regel sollten Kleidung, Wäsche und Windeln von Ihnen mitgebracht werden. Auch die Wäsche zu waschen und instand zu halten, ist Ihre Aufgabe.

  • Spielgewohnheiten

Was mag das Kind besonders gern, was mag es gar nicht?

  • Sauberkeit

Wie sind die Toilettengewohnheiten Ihres Kindes, wann und wie oft werden Zähne geputzt oder Hände gewaschen? Besonderheiten sollten geklärt werden.

  • Umgang

Was darf Ihr Kind, was darf es keinesfalls? Welche Ängste, Angewohnheiten, Vorlieben hat es? Was beruhigt Ihr Kind? Wie sollten Konflikte gelöst werden? Darf Ihr Kind fernsehen oder Videos anschauen? Wie sollte der Umgang mit Computerspielen sein?

  • Schulkinder

In welche Schule geht Ihr Kind? Hat es spezielle Schwierigkeiten? Wenn ja: welche? Welche Hilfe ist bei den Hausaufgaben nötig? Darf es sich mit Freunden verabreden?

  • Gesundheit & Krankheit

Wie soll die Kindertagespflegeperson mit Krankheiten umgehen, vor allem, wenn sich die Krankheit verschlimmert? Wie sind Sie im Ernstfall zu erreichen?

  • Arztbesuche

Regeln Sie im Vorfeld, in welchen Fällen zu welchem Arzt gegangen werden soll, etc. Hinterlassen Sie Krankenschein/Krankenkassendaten. Stellen Sie der Kindertagespflegeperson eine entsprechende schriftliche Vollmacht aus.

  • Im Schadensfall

Besprechen Sie die Haftung bei Schäden, die durch Ihr Kind entstehen, aber auch bei Schäden, die die Kindertagespflegeperson innerhalb ihrer Betreuungszeit verursacht. Achten Sie darauf, dass beide Parteien ausreichend haftpflichtversichert sind.

Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag ab, auch dann, wenn Sie sich gegenseitig sehr gut kennen und den Eindruck haben, das sei nicht nötig. Häufig ist der Vertragsabschluß der Moment, in dem Wünsche und eventuell damit verbundene Probleme deutlich werden.

Vertragsvordrucke erhalten Sie im i-Punkt Familie und bei den Fachberatungsstellen. Ein Beispiel finden Sie unter Inhalt des Betreuungsvertrages.